Safety data sheet Article 23773619

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname:
UNIVERSALVERDÜNNUNG 7016
Bearbeitungsdatum :
21.10.2015
Version (Überarbeitung) :
17.0.0 (16.0.0)
Druckdatum :
21.10.2015
Seite : 6 / 13
( DE / D )
Expositionshäufigkeit :
Langzeitig
Grenzwert :
11 mg/kg
Sicherheitsfaktor :
1 Tage
Grenzwerttyp :
DNEL/DMEL (Verbraucher) ( KOHLENWASSERSTOFFE, C9, AROMATEN ; CAS
-
Nr. : 64742
-
95-6 )
Expositionsweg :
Einatmen
Expositionshäufigkeit :
Langzeitig
Grenzwert :
32 mg/m
3
Grenzwerttyp :
DNEL/DMEL (Verbraucher) ( KOHLENWASSERSTOFFE, C9, AROMATEN ; CAS
-
Nr. : 64742
-
95-6 )
Expositionsweg :
Oral
Expositionshäufigkeit :
Langzeitig
Grenzwert :
11 mg/kg
Sicherheitsfaktor :
1 Tage
Grenzwerttyp :
DNEL/DMEL (Gewerbe) ( KOHLENWASSERSTOFFE, C9, AROMATEN ; CAS
-
Nr. : 64742
-
95
-
6
)
Expositionsweg :
Dermal
Expositionshäufigkeit :
Langzeitig
Grenzwert :
25 mg/kg
Sicherheitsfaktor :
1 Tage
Grenzwerttyp :
DNEL/DMEL (Gewerbe) ( KOHLENWASSERSTOFFE, C9, AROMATEN ; CAS
-
Nr. : 64742
-
95
-
6
)
Expositionsweg :
Einatmen
Expositionshäufigkeit :
Langzeitig
Grenzwert :
150 mg/m
3
Grenzwerttyp :
DNEL/DMEL (Industrie) ( N
-
BUTYLACETAT ; CAS
-
Nr. : 123
-
86
-
4 )
Expositionsweg :
Einatmen
Expositionshäufigkeit :
Kurzzeit (akut)
Grenzwert :
96 mg/kg
Grenzwerttyp :
DNEL/DMEL (Industrie) ( N
-
BUTYLACETAT ; CAS
-
Nr. : 123
-
86
-
4 )
Expositionsweg :
Einatmen
Expositionshäufigkeit :
Langzeit (wiederholt)
Grenzwert :
48 mg/m
3
Grenzwerttyp :
DNEL/DMEL (Industrie) ( N
-
BUTYLACETAT ; CAS
-
Nr. : 123
-
86
-
4 )
Expositionsweg :
Dermal
Expositionshäufigkeit :
Langzeit (wiederholt)
Grenzwert :
7 mg/kg
PNEC
Grenzwerttyp :
PNEC (Industrie) ( N
-
BUTYLACETAT ; CAS
-
Nr. : 123
-
86
-
4 )
Expositionsweg :
Wasser (Inklusive Kläranlage)
Grenzwert :
0,18 mg/l
Grenzwerttyp :
PNEC (Industrie) ( N
-
BUTYLACETAT ; CAS
-
Nr. : 123
-
86
-
4 )
Expositionsweg :
Boden
Grenzwert :
0,0903 mg/kg
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden. Falls dies nicht
ausreicht, um die Lösemitteldampfkonzentration unter den AGW-Grenzwerten zu halten, muss ein geeignetes
Atemschutzgerät getragen werden. Angaben zu Abschnitt 7. beachten.
Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz
Dichtschließende Schutzbrille benutzen.
Hautschutz
Handschutz
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung ist ein Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk mit einer Materialstärke von 0,38