Safety data sheet Article 23773619
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Handelsname:
UNIVERSALVERDÜNNUNG 7016
Bearbeitungsdatum :
21.10.2015
Version (Überarbeitung) :
17.0.0 (16.0.0)
Druckdatum :
21.10.2015
Seite : 10 / 13
( DE / D )
Akute (kurzfristige) Fischtoxizität
Parameter :
LC50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C9, AROMATEN ; CAS
-
Nr. : 64742
-
95
-
6 )
Spezies :
Oncorhynchus mykiss (Regenbogenforelle)
Wirkdosis :
9,2 mg/l
Expositionsdauer :
96 h
Akute (kurzfristige) Daphnientoxizität
Parameter :
EC50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C9, AROMATEN ; CAS
-
Nr. : 64742
-
95
-
6 )
Spezies :
Daphnia magna (Großer Wasserfloh)
Wirkdosis :
3,2 mg/l
Expositionsdauer :
48 h
Akute (kurzfristige) Algentoxizität
Parameter :
ErC50 ( KOHLENWASSERSTOFFE, C9, AROMATEN ; CAS
-
Nr. : 64742
-
95
-
6 )
Spezies :
Pseudokirchneriella subcapitata
Wirkdosis :
2,6
-
2,9 mg/l
Expositionsdauer :
72 h
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Es sind keine Daten über das Potenzial des Produktes bzgl. seiner Persistenz und Abbaubarkeit verfügbar.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Es sind keine Daten über das Bioakkumulationspotenzial des Produktes verfügbar.
Es liegen auch keine Informationen zu den einzelnen Bestandteilen vor.
12.4
Mobilität im Boden
Es sind keine Daten über das Potenzial des Produktes bzgl. seiner Mobilität im Boden verfügbar.
Ein Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation sollte verhindert werden.
Adsorption/Desorption
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Produkt enthält keine relevanten Stoffe, die als persistent, bioakkumulierend und toxisch (PBT) oder als sehr
persistent und sehr bioakkumulierend (vPvB) bewertet wurden.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Information
en vor.
12.7
Zusätzliche ökotoxikologische Informationen
Eindringen in Erdreich, Gewässer und Kanalisation verhindern.
Das Produkt wurde auf der Grundlage der Summierung von eingestuften Bestandteilen gemäß der CLP-
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 bewertet und entsprechend der ökotoxikologischen Eigenschaften eingestuft. Einzelheiten siehe Abschnitte 2
und 3.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Entsorgung des Produkts/der Verpackung
Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAK/AVV
Abfallschlüssel Produkt
Abfallschlüssel
-
Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis
-
Verordnung
-
AVV):
07 03 04* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen.
Abfallschlüssel Verpackung
Abfallschlüssel
-
Nr. gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis
-
Verordnung
-
AVV):
15 01 10* Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Abfallbehandlungslösun
gen
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Inhalt/Behälter gemäß den örtichen behördlichen Verschriften einem zugelassenen Entsorger oder einer kommunalen
Sammelstelle zuführen. Gebinde mit Resten bei der Sammelstelle für Altlacke/Altfarben abgeben. Darf nicht zusammen
mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Sachgerechte Entsorgung / Verpackung
Kontaminierte Verpackungen sind restzuentleeren. Sie können dann nach entsprechender Reinigung dem Recycling