User manual
DEKRA
Automobil Test Center
23.03.2012
Auftraggeber :
RÖKÜ Pelz – Vertriebs– GmbH
Typbeschreibung Nr. 201127012
Typ : SAB, RO
DEKRA Automobil GmbH
Automobil Test Center
Senftenberger Straße 30
D-01998 Klettwitz
Technischer Dienst
KBA-P 00006-95
Dokument:
D70157 Rev.01
D70157_A00_s_d_01.dot
Ausg.-Datum: 01.04.2000
Seite 1
Gutachten: 201127012
zur Erteilung
einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
eines Nachtrages zur ABE-Nr. 90815
nach § 22 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Verbindung mit § 20 StVZO
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Fahrzeugteileart: Sitzbezug
Typ: SAB, RO
Antragsteller: RÖKÜ Pelz – Vertriebs - GmbH
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1. Der genannte Fahrzeugteiletyp wird von der Firma RÖKÜ Pelz – Vertriebs - GmbH gefertigt.
2. Der Antragsteller ermöglicht aufgrund
von technischen Fachkräften, Fertigungsanlagen und Kontrolleinrichtungen eine gleichmäßige, reihenweise Fertigung von
eigener Fachkunde, von technischen Fachkräften und Kontrolleinrichtungen eine erlaubnisgerechte Auslieferung von
gleichmäßig und reihenweise gefertigten
Teilen des in der Typbeschreibung festgelegten Fahrzeugteiletyps.
Die Eignung des Antragstellers konnte noch nicht beurteilt werden.
Tatsachen, die die Zuverlässigkeit des Antragstellers im Sinne des §22 StVZO in Frage stellen, sind
hier nicht bekannt
dem beigefügten Schreiben vom zu entnehmen.
3. Die beigefügte Typbeschreibung besteht aus Blatt 1 bis 25 und ist
mit den darin unter Nr. 4 angegebenen Anlagen
Bestandteil des Gutachtens.
4. Der Fahrzeugteiletyp entspricht der vollständigen Typbeschreibung und genügt den heute gültigen Bestimmungen
der StVZO,
der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft),
den hierzu vom Bundesminister für Verkehr erlassenen heute gültigen Anweisungen und Richtlinien,
den in der herangezogenen ABG und ABE für Fahrzeugteile ggf. enthaltenen Auflagen,
bis auf die unter Nr. der Typbeschreibung beschriebene (n) Abweichung (en).
5. Der Erteilung
einer ABE
eines Nachtrages zur o.a. ABE
und der Genehmigung der aufgrund der unter Nr. der beigefügten Typbeschreibung beschriebenen
Abweichung (n) ggf. erforderlichen Ausnahme (n)
bei Einhaltung der unter Nr. der beigefügten Typbeschreibung beschriebenen Auflage (n)
stehen technische Bedenken nicht entgegen.
Klettwitz, 23.03.2012
(Ort) (Datum)
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(Fachspezialist)
Dipl.-Ing. (FH) Lutz Zimmermann