Safety data sheet
CONRAD 5 Min.-Epoxy (Harz)
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 886604
Druckdatum: 19.09.2016 Seite 3 von 9
Conrad Electronic SE
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Kohlendioxid (CO2), Löschpulver, Wassersprühstrahl
Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen .
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar. Bei Brand: Bildung von: Gase/Dämpfe, giftig.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Vollschutzanzug.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Für gute Raumbelüftung
sorgen, gegebenenfalls Absaugung am Arbeitsplatz.
Hinweise zum sicheren Umgang
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Nur im Originalbehälter aufbewahren. Rückhaltebehälter vorsehen, z. B. Bodenwanne ohne Abfluss.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Zusammenlagerungshinweise
Behälter dicht geschlossen halten.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
10 (Brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Epoxidharzprodukte, lösemittelfrei, sensibilisierend
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Überarbeitet am: 16.11.2015 D - DE