Safety data sheet

CONRAD 5 Min.-Epoxy (Harz)
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 886604
Druckdatum: 19.09.2016 Seite 2 von 9
Conrad Electronic SE
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
P321 Besondere Behandlung (siehe Gefahrenhinweise auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Es liegen keine Informationen vor.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
25068-38-6
Reaktionsprodukt: Bisphenol-A-Epichlorhydrinharze mit durchschnittlichem Molekulargewicht <=
700
50-100%
500-033-5 603-074-00-8
Eye Irrit. 2, Skin Irrit. 2, Skin Sens. 1, Aquatic Chronic 2; H319 H315 H317 H411
55492-52-9 Bisphenol-F-Epoxidharz 25-50%
611-275-7
Skin Irrit. 2, Eye Irrit. 2, Skin Sens. 1, Aquatic Chronic 2; H315 H319 H317 H411
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Allgemeine Hinweise
Den Betroffenen an die frische Luft bringen und ruhig lagern. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung
zuführen.
Nach Einatmen
Betroffene Stellen mit viel Wasser und Seife abwaschen. Wenn Anzeichen/Symptome anhalten, Arzt
konsultieren.
Nach Hautkontakt
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen , dann sofort
Augenarzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Überarbeitet am: 16.11.2015 D - DE