Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert durch Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Erstellt am:
29.05.2015
Überarbeitet am:
29.05.2015
Gültig ab:
01.06.2015
Druckdatum:
01.07.2015
Version:
dse_V.15.2_de
Ersetzt Version:
dse_V.15.1_de
durgol
®
swiss espresso
®
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Die richtige Abfallschlüsselnummer ist in Absprache mit dem regionalen Entsorger
festzulegen. Bei kleinen Mengen ist eine Entsorgung in die Kanalisation möglich.
Verpackung
Verpackungsmaterial:
PET-Flaschen
Abfallschlüssel gemäss AVV:
15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff
Entsorgungsempfehlung
Verunreinigte Verpackungen: Restentleerte, nicht ausgetrocknete Gebinde sind als
Behältnisse mit schädlichen Restanhaftungen zu entsorgen.
Gereinigte Verpackungen: Nicht kontaminierte und gereinigte Verpackungen können einer
Wiederverwertung zugeführt werden.
Empfohlenes Reinigungsmittel
Wasser
Besondere Vorsichtsmassnahmen
Schutzmassnahmen unter Abschnitt 6., 7. und 8. beachten.
14.
Angaben zum Transport
Das Produkt (Gemisch) ist nach ADR/RID 2015 unter Abschnitt 2.2.8.1.9. nicht in die Klasse 8 der
ätzenden Stoffe einzustufen und somit nicht als Gefahrgut einzustufen. Dieses gilt ebenfalls für
IMDG/ADNR und IATA/ICAO.
14.1
UN-Nummer
Nicht anwendbar
14.2
Ordnungsgemässe UN-Versandbezeichnung
Nicht anwendbar
ADR/RID
Beförderungskategorie: Nicht anwendbar
Tunnelbeschränkungscode: Nicht anwendbar
Gefahr-Nr. (Kemler Zahl): Nicht anwendbar
IMDG/ADNR
EmS-Code: Nicht anwendbar
IATA/ICAO
Nicht anwendbar
14.3
Transportgefahrenklassen
Gefahrenklasse: Nicht anwendbar
Klassifizierungscode: Nicht anwendbar
14.4
Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar
14.5
Umweltgefahren
Das Produkt (Gemisch) führt in Gewässern zur Verminderung des pH-Wertes.
Marine Pollutant: Nein
14.6
Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Verwender
Schutzmassnahmen unter Abschnitt 6., 7. und 8. beachten.
14.7
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL- Übereinkommens 73/78
und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar