Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert durch Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Erstellt am:
29.05.2015
Überarbeitet am:
29.05.2015
Gültig ab:
01.06.2015
Druckdatum:
01.07.2015
Version:
dse_V.15.2_de
Ersetzt Version:
dse_V.15.1_de
durgol
®
swiss espresso
®
Seite: 7 / 12
11.2
Sonstige Hinweise und Informationen
RTECS: keine Daten verfügbar
Die in Abschnitt 11.1 angegebenen Informationen sind für die reinen Stoffe und nicht für das
Produkt (Gemisch) gültig.
12.
Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Stoffname: Sulfaminsäure
EG-Nr.: 226-218-8
CAS-Nr.: 5329-14-6
Index-Nr.: 016-026-00-0
Akute Toxizität gegenüber Fischen
Pimephales promelas (Dickkopfelritze); LC50 (96h); 70.3 mg/l (IUCLID)
Poecilia reticulata (Guppy); LC50 (24h); > 2000 mg/l (IUCLID)
Akute Toxizität gegenüber wirbellosen Wassertieren
Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber Wasserpflanzen z.B. Algen
Keine Daten verfügbar
Toxizität gegenüber Mikroorganismen z.B. Bakterien
Pseudomonas putida; EC10 (16h); > 1000 mg/l (IUCLID)
Kläranlage, Belebtschlamm (anaerob); EC50 (24h); > 10000 mg/l (IUCLID)
Chronische Toxizität gegenüber Fischen
Keine Daten verfügbar
Chronische Toxizität gegenüber wirbellosen Wassertieren
Keine Daten verfügbar
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Die biologische Abbaubarkeit besitzt bei diesem Produkt keine Relevanz, da der theoretisch
abbaubare organische Anteil unterhalb von 0.1% liegt.
12.3
Bioakkumulationspotential
Keine Daten verfügbar
12.4
Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5
Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Schädigende Wirkungen durch Verminderung des pH-Werts sind möglich.
13.
Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren zur Abfallbehandlung
Nach der Abfallverzeichnisverordnung 2001/118/EG (AVV) werden Produkt und Produktreste
nicht als gefährlicher Abfall eingestuft. Wenn eine Verwertung nicht möglich ist, müssen Abfälle
unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften beseitigt werden.
Produkt
Abfallschlüssel gemäss AVV:
20 01 30 Reinigungsmittel mit Ausnahme derjenigen,
die unter 20 01 29 fallen
Entsorgungsempfehlung