Safety data sheet
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geändert durch Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Erstellt am:
29.05.2015
Überarbeitet am:
29.05.2015
Gültig ab:
01.06.2015
Druckdatum:
01.07.2015
Version:
dse_V.15.2_de
Ersetzt Version:
dse_V.15.1_de
durgol
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swiss espresso
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Entsorgung
P501
Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäss den nationalen Vorschriften.
2.3
Sonstige Gefahren
Keine
3.
Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1
Stoffe
Nicht anwendbar
3.2
Gemisch
Bei dem Produkt handelt es sich um ein wässriges Gemisch mit folgenden gefährlichen
Inhaltsstoffen.
Stoffname: Sulfaminsäure
EG-Nr.: 226-218-8
CAS-Nr.: 5329-14-6
Index-Nr.: 016-026-00-0
REACH-Reg.-Nr.: 01-2119488633-28
Anteil: < 15%
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Eye Irrit. 2, H319
Skin Irrit. 2, H315
Aquatic Chronic 3, H412
[Der Wortlaut der noch nicht unter Abschnitt 2. aufgeführten Gefahrenhinweise ist in Abschnitt 16. zu entnehmen]
4.
Erste-Hilfe Massnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahme
Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen. Dieses Datenblatt oder Produktetikette vorzeigen.
Nach Einatmen
Wenn Dampf oder Nebel eingeatmet wurde, frische Luft atmen. Bei Reizung der Atemwege Arzt
aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Betroffene Haut mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Nach Augenkontakt
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen entfernen. Bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit viel
Wasser spülen. Gegebenenfalls Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Mund gründlich mit Wasser ausspülen und viel Wasser in kleinen Schlucken trinken. Kein
Erbrechen auslösen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
4.2
Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei direktem Kontakt können Reizungen der Haut und Schleimhäute auftreten.
Humantoxikologische Auswirkungen sind nicht bekannt.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Je nach Kontakt sind die unter Abschnitt 4.1 angegebenen Massnahmen einzuhalten.
5.
Massnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, Schaum, Kohlendioxid und Pulver
Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl