Safety data sheet

SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
und Verordnung (EU) Nr. 2015/830
Weldyx Expert 5 Minuten Harz
Materialnummer WXEXP5#
Überarbeitet am: 26.11.2015
Version: 1
Sprache: de-DE
Gedruckt: 26.11.2015
Seite: 3 von 14
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-MaßnahmenABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung
einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt:
Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut
sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Augenkontakt:
Sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.
Anschließend unverzüglich Augenarzt aufsuchen.
Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen. Mund mit Wasser ausspülen.
Große Mengen Wasser trinken lassen. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über
den Mund verabreicht werden. Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Verätzungen im
Magen-Darm-Trakt. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann die Atemwege
reizen.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur BrandbekämpfungABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid, Wassernebel
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Dämpfe bilden mit Luft explosive Gemische.
Berst-/Explosionsgefahr.
Im Brandfall ist die Entstehung gefährlicher Dämpfe möglich. Im Brandfall können
entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Zusätzliche Hinweise:
Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes
Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt
werden.
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen.
gedruckt von Gluetec ... mit Qualisys SUMDAT