Certifications 2
NEVR-DULL
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
29.06.2020 (Version: 11.00)
DE - de
5/13
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, schwere (64742-48-9)
DNEL/DMEL (Arbeitnehmer)
Akut - systemische Wirkung, inhalativ
1300 mg/m³
Akut - lokale Wirkung, inhalativ
1100 mg/m³
Langzeit - lokale Wirkung, inhalativ
840 mg/m³
DNEL/DMEL (Allgemeinbevölkerung)
Akut - systemische Wirkung, inhalativ
1200 mg/m³
Akut - lokale Wirkung, inhalativ
640 mg/m³
Langzeit - lokale Wirkung, inhalativ
180 mg/m³
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte, aromatische (64742-95-6)
DNEL/DMEL (Arbeitnehmer)
Akut - systemische Wirkung, inhalativ
1300 mg/m³
Akut - lokale Wirkung, inhalativ
1100 mg/m³
Langzeit - lokale Wirkung, inhalativ
840 mg/m³
DNEL/DMEL (Allgemeinbevölkerung)
Akut - systemische Wirkung, inhalativ
1200 mg/m³
Akut - lokale Wirkung, inhalativ
640 mg/m³
Langzeit - lokale Wirkung, inhalativ
180 mg/m³
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen:
Für eine gute Belüftung des Arbeitsplatzes sorgen.
Handschutz:
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe. Nitrilkautschuk. EN 374. Die Wahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern
auch von anderen Qualitätsmerkmalen abhängig, die sich von Hersteller zu Hersteller unterscheiden. Bitte beachten Sie die vom Hersteller
angegebenen Hinweise zur Durchlässigkeit und Durchbruchzeit. Handschuhe müssen nach jeder Verwendung und bei Auftreten von
Verschleißspuren oder Perforation ersetzt werden
Augenschutz:
Schutzbrille. EN 166
Haut- und Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. EN ISO 13688
Atemschutz:
Bei unzureichender Belüftung geeignete Atemschutzausrüstung tragen. Bei Bildung von Dämpfen geeignetes Atemschutzgerät verwenden. Filter:
A (Kennfarbe braun). EN 143. Atemschutz sollte nur zum Beherrschen des Restrisikos bei Kurzzeittätigkeiten dienen, wenn alle praktisch
durchführbaren Schritte zur Gefährdungsreduzierung an der Gefahrenquelle eingehalten wurden, z.B. durch Zurückhaltung und/oder lokale
Absaugung. Einzelheiten zu Einsatzvoraussetzungen und maximalen Einsatzkonzentrationen sind der DGUV Regel 112-190 - Benutzung von
Atemschutzgeräten zu entnehmen.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition:
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Sonstige Angaben:
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Nach Handhabung des Produkts immer die
Hände waschen. Die oben genannten Hinweise zur Schutzausrüstung beziehen sich auf den gewerblichen Umgang mit größeren Mengen.