Certifications 2
NEVR-DULL
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
29.06.2020 (Version: 11.00)
DE - de
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen. Ist ärztlicher
Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Sofort einen Arzt
rufen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei
Bewusstlosigkeit Opfer in die stabile Seitenlage bringen und einen Arzt hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Bei anhaltenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Kein Erbrechen auslösen. Sofort einen Arzt rufen. Den Mund mit Wasser ausspülen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Wirkungen
:
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Symptome/Wirkungen nach Hautkontakt
:
Reizung.
Symptome/Wirkungen nach Verschlucken
:
Lungenödem möglich.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Für Umgebungsbrände geeignete Löschmittel verwenden. Wassersprühstrahl.
Trockenlöschpulver. Schaum. Kohlendioxid.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasser im Vollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr
:
Entzündbarer Feststoff.
Explosionsgefahr
:
Bildung explosionsfähiger Dampf-Luftgemische möglich.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
:
Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase. Kohlendioxid. Kohlenmonoxid.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Schutz bei der Brandbekämpfung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-
unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
Sonstige Angaben
:
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Entsorgung muss
gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Notfallmaßnahmen
:
Verunreinigten Bereich lüften. Kein offenes Feuer, keine Funken und nicht rauchen.
Einatmen von Nebel, Dampf, Aerosol vermeiden. Berührung mit den Augen und der Haut
vermeiden.
6.1.2. Einsatzkräfte
Schutzausrüstung
:
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben:
siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstung".
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in den Untergrund vermeiden. Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Falls das Produkt in die Kanalisation
oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die Behörden zu benachrichtigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Zur Rückhaltung
:
Verschüttete Mengen aufnehmen.