Certifications 2

NEVR-DULL
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
29.06.2020 (Version: 11.00)
DE - de
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen. Ist ärztlicher
Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Sofort einen Arzt
rufen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei
Bewusstlosigkeit Opfer in die stabile Seitenlage bringen und einen Arzt hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Bei anhaltenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
Kein Erbrechen auslösen. Sofort einen Arzt rufen. Den Mund mit Wasser ausspülen.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Wirkungen
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Symptome/Wirkungen nach Hautkontakt
Reizung.
Symptome/Wirkungen nach Verschlucken
Lungenödem möglich.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. schmittel
Geeignete Löschmittel
Für Umgebungsbrände geeignete Löschmittel verwenden. Wassersprühstrahl.
Trockenschpulver. Schaum. Kohlendioxid.
Ungeeignete Löschmittel
Wasser im Vollstrahl.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr
Entzündbarer Feststoff.
Explosionsgefahr
Bildung explosionsfähiger Dampf-Luftgemische möglich.
Gefährliche Zerfallsprodukte im Brandfall
Mögliche Freisetzung giftiger Rauchgase. Kohlendioxid. Kohlenmonoxid.
5.3. Hinweiser die Brandbekämpfung
Schutz bei der Brandbekämpfung
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Umgebungsluft-
unabhängiges Atemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
Sonstige Angaben
Löschwasser nicht in die Kanalisation oder Wasserläufe gelangen lassen. Entsorgung muss
gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Notfallmaßnahmen
Verunreinigten Bereich ften. Kein offenes Feuer, keine Funken und nicht rauchen.
Einatmen von Nebel, Dampf, Aerosol vermeiden. Berührung mit den Augen und der Haut
vermeiden.
6.1.2. Einsatzkfte
Schutzausrüstung
Nicht versuchen ohne geeignete Schutzausrüstung tätig zu werden. Weitere Angaben:
siehe Abschnitt 8 "Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstung".
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in den Untergrund vermeiden. Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern. Falls das Produkt in die Kanalisation
oder öffentliche Gewässer gelangt, sind die Behörden zu benachrichtigen.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Zur Rückhaltung
Verschüttete Mengen aufnehmen.