Certifications 2

NEVR-DULL
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
29.06.2020 (Version: 11.00)
DE - de
2/13
Gefahrenhinweise (CLP)
:
H228 - Entzündbarer Feststoff.
H304 - Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 - Verursacht Hautreizungen.
H336 - Kann Schfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise (CLP)
:
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen.
P280 - Schutzhandschuhe tragen.
P301+P310+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt
anrufen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P501 - Inhalt, Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sonderabfälle
zuführen.
Kindergesicherter Verschluss
:
Anwendbar
Tastbarer Gefahrenhinweis
:
Anwendbar
2.3. Sonstige Gefahren
PBT: nicht relevant - keine Registierung erforderlich
vPvB: nicht relevant keine Registrierung erforderlich
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, schwere
(CAS-Nr.) 64742-48-9
(EG-Nr.) 265-150-3
50 < 70
Flam. Liq. 3, H226
Skin Irrit. 2, H315
STOT SE 3, H336
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte, aromatische
(Anmerkung P)
(CAS-Nr.) 64742-95-6
(EG-Nr.) 265-199-0
(EG Index-Nr.) 649-356-00-4
10 < 20
Flam. Liq. 3, H226
Skin Irrit. 2, H315
STOT SE 3, H336
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
Ammoniak
(Anmerkung B)
(CAS-Nr.) 1336-21-6
(EG-Nr.) 215-647-6
(EG Index-Nr.) 007-001-01-2
0,25 < 1
Skin Corr. 1A, H314
STOT SE 3, H335
Aquatic Acute 1, H400
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte:
Name
Produktidentifikator
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
Ammoniak
(CAS-Nr.) 1336-21-6
(EG-Nr.) 215-647-6
(EG Index-Nr.) 007-001-01-2
( 5 C < 100) STOT SE 3, H335
Anmerkung B : Manche Stoffe (Säuren, Basen usw.) werden als wässrige Lösungen in unterschiedlichen Konzentrationen in Verkehr gebracht; dies
erfordert auch eine unterschiedliche Einstufung und Kennzeichnung, da von den verschiedenen Konzentrationen unterschiedliche Gefahren
ausgehen können. In Teil 3 haben Einträge mit der Anmerkung B allgemeine Bezeichnungen wie Salpetersäure ... %. In diesem Fall muss der
Lieferant die Konzentration in Prozent auf dem Kennzeichnungsetikett angeben. Unter % ist ohne anderslautende Angabe stets der
Gewichtsprozentsatz zu verstehen.
Anmerkung P: Die Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Stoff weniger
als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (Einecs-Nr. 200-753-7) enthält. Ist der Stoff nicht als karzinogen eingestuft, so sind zumindest die
Sicherheitshinweise (P102-)P260-P262- P301 + P310-P331 anzuwenden. Diese Anmerkung gilt nur für bestimmte komplexe Ölderivate in Teil 3
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16