Certifications 2
NEVR-DULL
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
DE - de
2/12
Sicherheitshinweise (CLP)
:
P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P264 - Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen.
P280 - Schutzhandschuhe tragen.
P301+P310 - BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM, Arzt
anrufen.
P331 - KEIN Erbrechen herbeiführen.
P501 - Inhalt, Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sonderabfälle
zuführen.
Kindergesicherter Verschluss
:
Anwendbar
Tastbarer Gefahrenhinweis
:
Anwendbar
2.3. Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1. Stoffe
Nicht anwendbar
3.2. Gemische
Name
Produktidentifikator
%
Einstufung gemäß
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelt, schwere
(CAS-Nr.) 64742-48-9
(EG-Nr.) 265-150-3
50 - 70
Flam. Liq. 3, H226
Skin Irrit. 2, H315
STOT SE 3, H336
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
Lösungsmittelnaphtha (Erdöl), leichte, aromatische
(Anmerkung P)
(CAS-Nr.) 64742-95-6
(EG-Nr.) 265-199-0
(EG Index-Nr.) 649-356-00-4
10 - 20
Flam. Liq. 3, H226
Skin Irrit. 2, H315
STOT SE 3, H336
Asp. Tox. 1, H304
Aquatic Chronic 2, H411
Ammoniak
(Anmerkung B)
(CAS-Nr.) 1336-21-6
(EG-Nr.) 215-647-6
(EG Index-Nr.) 007-001-01-2
0,1 - 1
Skin Corr. 1B, H314
STOT SE 3, H335
Aquatic Acute 1, H400
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte:
Name
Produktidentifikator
Spezifische Konzentrationsgrenzwerte
Ammoniak
(CAS-Nr.) 1336-21-6
(EG-Nr.) 215-647-6
(EG Index-Nr.) 007-001-01-2
(C >= 5) STOT SE 3, H335
Anmerkung B : Manche Stoffe (Säuren, Basen usw.) werden als wässrige Lösungen in unterschiedlichen Konzentrationen in Verkehr gebracht;
dies erfordert auch eine unterschiedliche Einstufung und Kennzeichnung, da von den verschiedenen Konzentrationen unterschiedliche Gefahren
ausgehen können. In Teil 3 haben Einträge mit der Anmerkung B allgemeine Bezeichnungen wie „Salpetersäure ... %“. In diesem Fall muss der
Lieferant die Konzentration in Prozent auf dem Kennzeichnungsetikett angeben. Unter % ist ohne anderslautende Angabe stets der
Gewichtsprozentsatz zu verstehen.
Anmerkung P: Die Einstufung als karzinogen oder keimzellmutagen ist nicht zwingend, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Stoff weniger
als 0,1 Gewichtsprozent Benzol (Einecs-Nr. 200-753-7) enthält. Ist der Stoff nicht als karzinogen eingestuft, so sind zumindest die
Sicherheitshinweise (P102-)P260-P262- P301 + P310-P331 anzuwenden. Diese Anmerkung gilt nur für bestimmte komplexe Ölderivate in Teil 3
Wortlaut der H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen allgemein
:
In allen Zweifelsfällen oder bei anhaltendenden Symptomen, Arzt aufsuchen. Ist ärztlicher
Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei
Bewusstlosigkeit Opfer in die stabile Seitenlage bringen und einen Arzt hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Haut mit Wasser abwaschen/duschen. Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort
ausziehen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen. Bei anhaltenden Symptomen, Arzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Kein Erbrechen auslösen. Sofort einen Arzt rufen.