Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 29.10.2015 überarbeitet am: 29.10.2015Versionsnummer 1
Handelsname: Flame Classics Universal Gas Lighter Refill
(Fortsetzung von Seite 2)
41.0
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Abschnitt 7: Handhabung und Lagerung
·
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C (z.B. durch Glühlampen)
schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
An einem kühlen Ort lagern.
Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten.
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Zusammenlagerungshinweise:
Nicht erforderlich.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Behälter dicht geschlossen halten.
Behälter nicht gasdicht verschließen.
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
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Lagerklasse:
·
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
·
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 8: Abschnitt 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
74-98-6 Propan
AGW Langzeitwert: 1800 mg/m³, 1000 ml/m³
4(II);DFG
75-28-5 Isobutan
AGW Langzeitwert: 2400 mg/m³, 1000 ml/m³
4(II);DFG
106-97-8 Butan
AGW Langzeitwert: 2400 mg/m³, 1000 ml/m³
4(II);DFG
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung:
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
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Atemschutz:
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz.
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Handschutz:
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung
sein.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung /
das Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der
Degradation.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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