Safety data sheet

EIKO Leuchtfarbe-Fluoreszierend
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
28-10-2015 DE (Deutsch) SDS Ref.: 026 4/5
Keimzellmutagenität : Nicht eingestuft
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Karzinogenität : Nicht eingestuft
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Reproduktionstoxizität : Nicht eingestuft
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger
Exposition
: Nicht eingestuft
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter
Exposition
: Nicht eingestuft
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Aspirationsgefahr : Nicht eingestuft
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Mögliche schädliche Wirkungen auf den
Menschen und mögliche Symptome
: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1. Toxizität
Ökologie - Allgemein : Das Product gilt als unschädlich für Wasserorganismen und verursacht keine langfristigen
Schäden an der Umgebung.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
EIKO Leuchtfarbe-Fluoreszierend
Persistenz und Abbaubarkeit The substance is biodegradable. Unlikely to persist. Nicht festgelegt.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
EIKO Leuchtfarbe-Fluoreszierend
Bioakkumulationspotenzial Nicht festgelegt.
12.4. Mobilität im Boden
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine weiteren Informationen verfügbar
12.6. Andere schädliche Wirkungen
: Freisetzung in die Umwelt vermeiden
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Örtliche Vorschriften (Abfall) : Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfehlungen für die Abfallentsorgung : Entsorgung gemäß den örtlichen bzw. nationalen Sicherheitsvorschriften.
Ökologie - Abfallstoffe : Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Entsprechend den Anforderungen von ADR / RID / IMDG / IATA / ADN
14.1. UN-Nummer
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Offizielle Benennung für die Beförderung (ADR) : Nicht anwendbar
Offizielle Benennung für die Beförderung (IMDG) : Nicht anwendbar
Offizielle Benennung für die Beförderung (IATA) : Nicht anwendbar
Offizielle Benennung für die Beförderung (ADN) : Nicht anwendbar
Offizielle Benennung für die Beförderung (RID) : Nicht anwendbar
14.3. Transportgefahrenklassen
ADR
Transportgefahrenklassen (ADR) : Nicht anwendbar
IMDG
Transportgefahrenklassen (IMDG) : Nicht anwendbar