Safety data sheet

EIKO Leuchtfarbe-Fluoreszierend
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
28-10-2015 DE (Deutsch) SDS Ref.: 026 2/5
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Zum Löschen: alle Löschmittel zulässig. Schaum. Trockenes Pulver. Kohlendioxid. Wasser im
Sprühstrahl. Sand.
Ungeeignete Löschmittel : Keinen festen Wasserstrahl benutzen.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr : Keine bedeutenden Gefahren.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Löschanweisungen : Zur Kühlung exponierter Behälter Wassersprühstrahl oder -nebel benutzen.
Schutz bei der Brandbekämpfung : Brandbereich nicht ohne ausreichendes Schutzgerät einschließlich Atemschutzgerät betreten.
Sonstige Angaben : Keine bedeutenden Gefahren.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Allgemeine Maßnahmen : Verschütten kann zu Rutschgefahr führen.
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
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6.1.2. Einsatzkräfte
Notfallmaßnahmen : Freisetzung einstellen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Kanalisation und öffentliche Gewässer verhindern.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
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6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Siehe Abschnitt 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hygienemaßnahmen : Vorm Essen, Trinken, Rauchen und beim Verlassen des Arbeitsplatzes de Hände und andere
entblößte Stellen mit milder Seife und Wasser waschen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerbedingungen : In der Originalverpackung aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. An einem trockenen
Ort aufbewahren.
7.3. Spezifische Endanwendung(en)
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
: Keine
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung : Nicht erforderlich bei normaler Handhabung.
Haut- und Körperschutz : Keine - bei bestimmungsgemäßer Verwendung.