Certifications 2
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Solvent 14G
68100222 Verdünner 14G
Produktspezifikation
RS_FP_302448
Überarbeitet am
04.03.2015
Version
1.3
Druckdatum
22.07.2015
Materialnummer
1170322
Seite
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Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des
Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes
(BGW) nicht befürchtet zu werden
Cyclohexanol
108-93-0
AGW
50 ml/m3
210 mg/m3
DE TRGS 900
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz
:
Augenspülflasche mit reinem Wasser
Tragen Sie einen geschlossenen Gesichtsschutz, verwenden
Sie dafür keine gewöhnlichen Brillengläser. Tragen Sie eine
einteilige Schutzbrille für den Schutz vor Staub, Rauch, Nebel
und Dämpfen. “CE Kennzeichnungs Kategorie II. Standards
CEN, EN 165, EN 166, EN 167, EN 168. Optimale Sicht durch
die Gläser der Schutzbrille muss gewährleistet sein, daher
sind diese täglich zu reinigen die Schutzbrillen müssen gemäß
der Anleitung des Herstellers regelmäßig desinfiziert werden.
Verschlechterungsfaktoren können ein Vergilben der Brille,
Oberflächen Beschädigungen wie z.B. Kratzer etc. sein
Handschutz
Anmerkungen
:
“CE” Kennzeichnungs Kategorie III. Standards CEN: EN 374-
1, EN 374-2, EN 420. Arbeitshandschuhe müssen die richtige
Größe besitzen und weder zu weit noch zu eng sein. Nach
dem Tragen sollten die Hände weder verschmutzt noch feucht
sein. Die Handschuhe sollten in trockenen Räumen und vor
Hitze- und Sonneneinstrahlung geschützt gelagert werden. Es
dürfen weder Veränderungen an den Schutzhandschuhen
vorgenommen werden, die Ihre Eigenschaften/Beschaffenheit
beeinflussen, noch dürfen die Handschuhe mit Farben,
Lösungsmittel oder Klebstoffe behandelt werden.
Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den
Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich
daraus ergebenden Norm EN 374 genügen. Handschuhe vor
dem Ausziehen mit Wasser und Seife reinigen. Die
arbeitsplatzspezifische Eignung sollte mit den
Schutzhandschuhherstellern abgeklärt werden.
Haut- und Körperschutz
:
Schutzkleidung mit antistatischen Eigenschaften CE”
Kennzeichnungs Kategorie II. Standards CEN: EN 340, EN
1149-1, EN 1149-2, EN 1149-3, EN 1149-5. Schutzkleidung
muss nicht besonders eng oder weit sein, vielmehr darf sie
den Bewegungsablauf des Trägers nicht beeinträchtigen. Um










