Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 i.V.m. Verordnung (EG) Nr. 1272 / 2008
Produktname: Nebelfluide EUROLITE "B", "C", "P", "E", "X"
14. Angaben zum Transport
14.1.
UN-Nummer
ADR/RID: -- IMDG: -- IATA: --
14.2.
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID: kein Gefahrgut
IMDG: kein Gefahrgut
IATA: kein Gefahrgut
14.3.
Transportgefahrenklassen
ADR/RID: -- IMDG: -- IATA: --
14.4.
Verpackungsgruppe
ADR/RID: -- IMDG: -- IATA: --
14.5.
Umweltgefahren
ADR/RID: -- IMDG: -- IATA: --
14.6.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
ADR/RID: nein IMDG Marine pollutant: nein IATA: nein
14.7.
Keine Beförderung als Massengut gemäß IBC-Code.
15. Rechtsvorschriften
15.1.
Nationale Vorschrift
Wassergefährdungsklasse
15.2.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Für dieses Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
16. Sonstige Angaben
Diethylenglykol )*
Expositionsszenario:
Das Produkt ist sachgemäß und im Lieferzustand einzusetzen.
Von Kindern fernhalten und unzugänglich aufbewahren.
Weitere Informationen:
GESTIS-Stoffdatenbank: Einträge aus Stoffdatenblatt Diethylenglykol abgeleitet.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff
WGK 1, schwach wassergefährdend (Einstufung gem. VwVwS, Anhang 4).
Gemäß Richtlinie 2004/42/EG keine VOC-Komponenten enthalten.Flüchtige organische
Verbindungen
Die Steinigke Showtechnic GmbH schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die beim Umgang oder im Kontakt mit
diesen Produkten auftreten können. Für allgemeine Geschäftsbedingungen siehe die Rückseite unserer Rechnung oder
Lieferscheine sowie unter www.steinigke.de.
http://gestis.itrust.de/nxt/gateway.dll/gestis_de/000000.xml?f=templates$fn=default.htm$vid=gestisdeu:sdbdeu$3.0
Professionelles Nebelfluid für die Erzeugung von kurzfristigen, künstlichen Nebel- und Showeffekten in der
Veranstaltungsbranche, Theater- und Filmproduktion.
Unter Berücksichtigung der Sichtweite und des gewünschten Effekts ist die Konzentration an Nebelfluid in der Luft
zwischen 25 und max. 80 mg/m³ zu dosieren.
Insbesondere ist die Nebeldichte so zu wählen, dass Ausgänge und Notausgänge in geschlossenen Räumen stets sichtbar
sind. Gleiches gilt für die Beleuchtung von Fluchtwegen, deren Markierungen, Treppenabsätzen, Schächte, Absturzkanten
usw.
Sichtweiten von 25 m (gem. VStättV: max. Entfernung bis zum nächsten Ausgang) sind einzuhalten.
Im Hinblick auf die Vermeidung von Angstzuständen dürfen benebelte Räume niemals verschlossen werden.
Die vorliegenden Informationen sind nach heutigem Stand nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erheben keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Das Sicherheitsdatenblatt beschreibt Produkte hinsichtlich Anforderungen zu einem
sicheren Umgang und soll vom Nutzer als Leitfaden verstanden werden. Die enthaltenen Angaben haben nicht die
Bedeutung von Eigenschaftszusicherungen im Sinne von Qualitätsbeschreibungen.
überarbeitet am:05.05.2017
gedruckt am:05.05.2017
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Version 6.0