Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006 i.V.m. Verordnung (EG) Nr. 1272 / 2008
Produktname: Nebelfluide EUROLITE "B", "C", "P", "E", "X"
d) nicht sensibilisierend
e) Keimzell-Mutagenität Keine Daten verfügbar
f) Karzinogenität Keine Daten verfügbar
g) Reproduktionstoxizität
h) keine Daten verfügbar kein Potential nachweisbar
i)
j) Aspirationsgefahr bei Erbrechen bei Erbrechen
12. Umweltbezogene Angaben
12.1.
Toxizität
Keine ökotoxische Wirkung bekannt.
12.2.
Persistenz und Abbaubarkeit
12.3.
Bioakkumulationspotenzial
kein Bioakkumulationspotenzial
12.4.
Mobilität im Boden
Der Transport und Verteilung zwischen den Umweltkompartimenten wurde nicht bestimmt.
12.5.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
keine Daten verfügbar
12.6.
Andere schädliche Wirkungen
keine bekannt
WGK Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1.
Verfahren der Abfallbehandlung
Abfallschlüsselnummer
Produkt
Empfehlung
Ungereinigte Verpackung
Empfehlung
spezifische Zielorgan-
Toxizität bei einmaliger
Exposition
spezifische Zielorgan-
Toxizität bei wiederholter
Exposition
Das Produkt weist keine umweltschädigende Wirkung auf. Es ist gemäß OECD 301E/EEC 84/449 C3 gut biologisch
abbaubar.
Bei sachgemäßer Einleitung geringer Konzentrationen in adaptierte biologische Kläranlagen sind Störungen der
Abbauaktivität von Belebtschlamm nicht zu erwarten.
20 01 13
Sensibilisierung der
Atemwege/Haut
Maximierungstest – Meerschweinchen
Ergebnis: Verursacht keine Sensibilisierung
Kann die Organe schädigen bei längerer
oder wiederholter Exposition
Oral - Niere
Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung des MAK-Wertes / BAT-Wertes
nicht befürchtet zu werden.
Kann die Organe schädigen bei längerer
oder wiederholter Exposition
Oral - Niere
Kann unter Beachtung der notwendigen technischen Vorschriften nach Rücksprache mit dem Entsorger
und der zuständigen Behörde mit dem Hausmüll zusammen verbrannt werden.
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren und können nach entsprechender Reinigung einer
Wiederverwendung zugeführt werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu
entsorgen.
Mit DEG durchgeführte In-vitro- und In-vivo-
Studien hatten negative oder uneindeutige
Ergebnisse.
Aus validen Tierversuchen ergaben sich
keine Hinweise, dass DEG eine direkte
kanzerogene Wirkung ausübt.
Bei hohen Belastungen kann DEG aber über
die Bildung von Blasensteinen zu
Reizzuständen führen und die Entwicklung
von Blasentumoren auslösen.
Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei
Einhaltung des MAK-Wertes / BAT-Wertes
nicht befürchtet zu werden.
überarbeitet am:05.05.2017
gedruckt am:05.05.2017
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