Certifications 2
Sicherheitsdatenblatt AQUA-DICHT Transparent gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(geändert durch Verordnung (EU) Nr. 2015/830)
Erstellt am: 15.08.2012
Überarbeitet:29.03.2019
Gültig ab: 29.03.2019
Version: 01/2019
Ersetzt Version: 01/2018
Seite : 6 / 31
PNEC STP 35,6 mg/l
PNEC Sediment - Süßwasser 0,981 mg/kg
PNEC Sediment - Salzwasser 0,0981 mg/l
PNEC soil 0,0903 mg/kg
DNEL Bis(2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidyl)sebazat CAS-Nummer: 52829-07-9
Arbeiter:
Langzeit- und Kurzzeit-Exposition - systemische Effekte, Inhalation: 2,82 mg/m3
Arbeiter: Langzeit-Exposition - systemische Effekte, dermal: 1,6 mg/kg
Verbraucher: Langzeit-Exposition - systemische Effekte, Inhalation: 0,69 mg/m3
Verbraucher: Langzeit-Exposition - systemische Effekte, dermal: 0,8 mg/kg
Verbraucher: Langzeit-Exposition - systemische Effekte, oral: 0,4 mg/kg
PNEC Bis(2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidyl)sebazat CAS-Nummer: 52829-07-9
Süßwasser: 0,018 mg/l
Meerwasser: 0,0018 mg/l
sporadische Freisetzung: 0,007 mg/l
Sediment (Süßwasser): 29 mg/kg
Sediment (Meerwasser): 2,9 mg/kg
Boden: 5,9 mg/kg
Kläranlage: 1 mg/l
Relevante Schutzleitfäden TRGS 900 (Stand Nov. 2017), Arbeitsplatzgrenzwerte der DFG,
Angaben der Lieferanten von n-Butylacetat, Mineralöldestillat, amorphes Siliciumdioxid
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Technische Schutzmaßnahmen
Diffuse Absaugung und Luftverdünnung sind häufig unzureichend, um die Exposition der Mitarbeiter
zu begrenzen. Lokale Absaugung ist in der Regel vorzuziehen. Explosionsgeschütze Geräte (wie z.B.
Ventilatoren, Schalter und Erdung) sollten in mechanischen Ventilationssystemen genutzt werden.
8.2.2. Individuelle Schutzmaßnahmen - Persönliche Schutzausrüstung
Allgemein übliche Arbeitshygienemaßnahmen
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Dämpfe und Sprühnebel nicht einatmen.
Sicherstellen dass sich die Augenspülanlagen und Sicherheitsduschen nahe beim Arbeitsplatz
befinden.
Hygienemaßnahmen
Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort
ausziehen. Hände vor Pausen und sofort nach der Handhabung des Produktes waschen.
Atemschutz
Filterausrüstung mit A -Filter. Vollmaske mit o.g. Filter nach Gebrauchsvoraussetzung des Herstellers
oder von der Umluft unabhängiges Atemschutzgerät. Ausrüstung sollte EN 136, EN 140 oder EN 143
entsprechen.
Handschutz
Schutzhandschuhe tragen. Empfehlungen sind nachfolgend aufgeführt. Abhängig von den
Begleitumständen können auch andere Schutzmaterialien verwandt werden, wenn Angaben zur
Beständigkeit und Durchdringung vorliegen. Hierbei sollten auch Einflüsse anderer eingesetzter
Chemikalien berücksichtigt werden.










