Safety data sheet
TEC7 CLEANER AEROSOL
Überarbeitungsnummer: 0300
Überarbeitungsgrund: CLP-ATP4
Datum der Überarbeitung: 2014-04-28
Datum der Erstellung: 2010-07-09
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Produktnummer: 49027
Signalwort
Gefahr
H-Sätze
Extrem entzündbares Aerosol.
H222
Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
H229
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H336
Schädlich für Wasserorganismen, Langzeitwirkung.
H412
P-Sätze
Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P210
Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P211
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P251
Einatmen von Aerosol vermeiden.
P261
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P304 + P340
Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
P410 + P412
Ergänzenden Informationen
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
EUH066
2.3 Sonstige Gefahren:
CLP
Mögliche Entzündung durch Funken
Gas/Dampf breitet sich am Boden aus: Zündgefahr
Aerosol kann explodieren unter Wärmeeinwirkung
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe:
Nicht anwendbar
3.2 Gemische:
Konz. (C)
Einstufung gemäß
DSD/DPD
Einstufung gemäß CLP
CAS-Nr.
EG-Nr.
Name
REACH Registrierungsnr.
Fußnote
Bemerkung
C>50%
Flam. Liq. 3; H226
Asp. Tox. 1; H304
STOT SE 3; H336
Aquatic Chronic 3; H412
R10
Xn; R65
R52-53
R66
R67
(1)(10)
UVCB
Kohlenwasserstoffe, C9-C10, n-Alkane,
Isoalkane, zyklische Verbindungen, <2 %
Aromaten
01-2119471843-32
10%
<C<25%
106-97-8
203-448-7
Flam. Gas 1; H220
Press. Gas - Verflüssigtes
Gas; H280
F+; R12
(1)(2)(10)
Treibgas
Butan
01-2119474691-32
2.5%
<c<10%
74-98-6
200-827-9
Flam. Gas 1; H220
Press. Gas - Verflüssigtes
Gas; H280
F+; R12
(1)(2)(10)
Treibgas
Propan
01-21194853944-21
(1) Zu vollständigem Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe Punkt 16
(2) Stoff, für den ein gemeinschaftlicher Grenzwert für die Exposition am Arbeitzplatz gilt
(10) Unterliegt den Beschränkungen in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Allgemeine Maßnahmen:
Bei Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
Nach Einatmen:
Opfer an die frische Luft bringen. Atemschwierigkeiten: Arzt/medizinischen Dienst konsultieren.
Nach Hautkontakt:
Sofort mit viel Wasser spülen. Bei andauernder Reizung einen Arzt konsultieren.
Nach Augenkontakt:
Mit Wasser spülen. Bei andauernder Reizung einen Augenarzt konsultieren.
Nach Verschlucken:
Mund mit Wasser spülen. Bei Unwohlsein: Arzt/medizinischen Dienst konsultieren.