User manual

7
Wichtige Hinweise
muss die Messkategorie–fürdiederHerstellerdenWand-
lerspezizierthat–beachtetwerden.
Die Messkategorien beziehen sich auf Transienten auf dem
Netz.Transientensindkurze,sehrschnelle(steile)Span-
nungs-undStromänderungen,dieperiodischundnicht
periodisch auftreten können. Die Höhe möglicher Transien-
tennimmtzu,jekürzerdieEntfernungzurQuellederNie-
derspannungsinstallation ist.
Messkategorie IV: Messungen an der Quelle der
Niederspannungsinstallation (z.B. an Zählern).
Messkategorie III: Messungen in der Gebäudeinstalla-
tion(z.B.Verteiler,Leistungsschalter,festinstallierte
Steckdosen,festinstallierteMotorenetc.).
Messkategorie II:MessungenanStromkreisen,die
elektrisch direkt mit dem Niederspannungsnetz
verbundensind(z.B.Haushaltsgeräte,tragbare
Werkzeuge etc.)
0 (Geräte ohne bemessene Messkategorie): Andere
Stromkreise,dienichtdirektmitdemNetzverbunden
sind.
1.10 Netzspannung
Das Gerät arbeitet mit 50 und 60 Hz Netzwechselspan-
nungen im Bereich von 100 V bis 240 V (Toleranz ±10%)
. Eine Netzspannungsumschaltung ist daher nicht vorge-
sehen. Die Netzeingangssicherung ist von außen zugäng-
lich.Netzstecker-BuchseundSicherungshalterbildeneine
Einheit. Ein Auswechseln der Sicherung darf und kann (bei
unbeschädigtemSicherungshalter)nurerfolgen,wennzu-
vor das Netzkabel aus der Buchse entfernt wurde. Dann
muss der Sicherungshalter mit einem Schraubendreher
herausgehebeltwerden.DerAnsatzpunktisteinSchlitz,
dersichaufderSeitederAnschlusskontaktebendet.
Die Sicherung kann dann aus einer Halterung gedrückt
und muss durch eine identische ersetzt werden (Anga-
ben zum Sicherungstyp nachfolgend) . Der Sicherungshal-
terwirdgegendenFederdruckeingeschoben,biserein-
gerastetist.DieVerwendung,,geflickter“Sicherungen
oder das Kurzschließen des Sicherungshalters ist unzuläs-
sig. Dadurch entstehende Schäden fallen nicht unter die
Gewährleistung.
Sicherungstyp: IEC 60127-T2.5H 250V (Größe 5 x 20mm)
1.11 Batterien und Akkumulatoren/Zellen
1. Zellendürfennichtzerlegt,geöffnetoderzerkleinert
werden.
Werden die Hinweise zu Batterien und Akkumulatoren/Zellen
nicht oder unzureichend beachtet, kann dies Explosion, Brand
und/oder schwere Verletzungen von Personen, unter Umständen
mit Todesfolge, verursachen. Die Handhabung von Batterien und
Akkumulatoren mit alkalischen Elektrolyten (z.B. Lithiumzellen)
muss der EN 62133 entsprechen.
2. ZellenoderBatteriendürfenwederHitzenochFeuer
ausgesetztwerden.DieLagerungimdirektenSonnen-
licht ist zu vermeiden. Zellen und Batterien sauber und
trocken halten. Verschmutzte Anschlüsse mit einem
trockenen,sauberenTuchreinigen.
3. Zellen oder Batterien dürfen nicht kurzgeschlossen
werden. Zellen oder Batterien dürfen nicht gefahrbrin-
gend in einer Schachtel oder in einem Schubfach ge-
lagertwerden,wosiesichgegenseitigkurzschließen
oder durch andere leitende Werkstoffe kurzgeschlos-
sen werden können. Eine Zelle oder Batterie darf erst
ausihrerOriginalverpackungentnommenwerden,
wenn sie verwendet werden soll.
4. ZellenundBatterienvonKindernfernhalten.Fallseine
ZelleodereineBatterieverschlucktwurde,istsofort
ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
5. ZellenoderBatteriendürfenkeinenunzulässigstarken,
mechanischen Stößen ausgesetzt werden.
6. BeiUndichtheiteinerZelledarfdieFlüssigkeitnichtmit
der Haut in Berührung kommen oder in die Augen ge-
langen.FallseszueinerBerührunggekommenist,den
betroffenen Bereich mit reichlich Wasser waschen und
ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
7. Werden Zellen oder Batterien unsachgemäß ausge-
wechseltodergeladen,bestehtExplosionsgefahr.Zel-
len oder Batterien nur durch den entsprechenden Typ
ersetzen,umdieSicherheitdesProduktszuerhalten.
8. Zellen oder Batterien müssen wiederverwertet wer-
den und dürfen nicht in den Restmüll gelangen. Ak-
kumulatorenoderBatterien,dieBlei,Quecksilber
oderCadmiumenthalten,sindSonderabfall.Beach-
tenSiehierzudielandesspezischenEntsorgungs-und
Recycling-Bestimmungen.
1.12 Produktentsorgung
Abb. 1.2:
Produktkennzeichnung nach EN 50419
DasElektroGsetztdiefolgendenEG-Richtlinienum:
2002/96/EG(WEEE)fürElektro-undElektronikaltgeräte
und
2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektronikgeräten
(RoHS-Richtlinie).
AmEndederLebensdauerdesProduktesdarfdiesesPro-
dukt nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden.
Auch die Entsorgung über die kommunalen Sammelstel-
len für Elektroaltgeräte ist nicht zulässig. Zur umweltscho-