Certifications 2
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
R&G Faserverbundwerkstoffe GmbH
Epoxydharz L
Überarbeitet am: 09.03.2021 Materialnummer: 100135 Seite 3 von 12
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Ärztliche
Behandlung notwendig.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit Polyethylenglykol, anschließend mit viel Wasser. Alle
kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . Bei andauernder
Hautreizung einen Arzt benachrichtigen.
Nach Hautkontakt
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen , dann sofort
Augenarzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2), Löschpulver, Wassersprühstrahl.
Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen .
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Das Produkt selbst brennt nicht. Im Brandfall können entstehen: Gase/Dämpfe, giftig.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Vollschutzanzug.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Umgebung räumen.
Allgemeine Hinweise
Nicht für Notfälle geschultes Personal
Es liegen keine Informationen vor.
Einsatzkräfte
Es liegen keine Informationen vor.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund oder das Erdreich gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Druckdatum: 18.03.2021 Revisions-Nr.: 1,13 - Ersetzt die Version: 1,03 D - DE










