Certifications 2
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
R&G Faserverbundwerkstoffe GmbH
Härter L
Überarbeitet am: 09.03.2021 Materialnummer: 100145 Seite 3 von 13
Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE
AnteilBezeichnungCAS-Nr. EG-Nr.
Spezifische Konzentrationsgrenzen, M-Faktoren und ATE
2855-13-2 220-666-8 25 - 50 %3-Aminomethyl-3,5,5-trimethylcyclohexylamin; Isophorondiamin
dermal: LD50 = 1840 mg/kg; oral: LD50 = 1030 mg/kg
100-51-6 202-859-9 25 - 50 %Benzylalkohol
inhalativ: ATE = 11 mg/l (Dämpfe); inhalativ: ATE = 1,5 mg/l (Stäube oder Nebel); oral: LD50 =
1620 mg/kg
140-31-8 205-411-0 2,5 - 9 %2-Piperazin-1-ylethylamin
dermal: LD50 = 866 mg/kg; oral: LD50 = > 1470 mg/kg
61788-44-1 262-975-0 <= 2,5 %Phenol, styrolisiert
dermal: LD50 = > 2000 mg/kg; oral: LD50 = > 2000 mg/kg
69-72-7 200-712-3 <= 2,5 %Salicylsäure
dermal: LD50 = > 2000 mg/kg; oral: LD50 = 891 mg/kg
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen. In allen Zweifelsfällen oder wenn Symptome vorhanden sind, ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Mit viel Wasser/Seife waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen
und Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Für Frischluft sorgen. Sofort Arzt anrufen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Wassersprühstrahl. Bei Großbrand und großen Mengen:
Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Gase/Dämpfe, giftig, Gase/Dämpfe, ätzend.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Druckdatum: 18.03.2021 Revisions-Nr.: 1,16 - Ersetzt die Version: 1,06 D - DE










