Safety data sheet
Version 002 Sicherheitsdatenblatt Seite 8 von 8
gemäß 1907/2006/EG (REACH), Artikel 31
KUPFER-ELEKTROLYT, ALKALISCH Überarbeitet am: 31.10.2013
Ersetzt Version 001 Druckdatum: 31.10.2013
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (94/33/EG) beachten.
BG Chemie:
BGI 536 „Gefährliche chemische Stoffe“ (ehemals M 051)
BGI 564 „Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen“ (ehemals M 050)
BGI 595 „Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe“ (ehemals M 004)
BGI 660 „Allg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen“ (ehemals
M 053)
BGV A 5 Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe
A 008: „Persönliche Schutzausrüstungen“
BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“ (vorherige ZH 1/105)
BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“ (vorherige ZH 1/701)
BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“ (vorherige ZH 1/703)
BGR 195 „Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen“ (vorherige ZH 1/706)
BGR 197 „Benutzung von Hautschutz“ (vorherige ZH 1/708)
15.2
Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
16.
Sonstige Angaben
Änderungen gegenüber der letzten Version:
- Allgemeine Überarbeitung gemäß VO (EG) 1907/2006 bzw. VO (EG) 453/2010
- Einstufung gemäß VO (EU) 1272/2008
Abkürzungen:
AGW:
Arbeitsplatzgrenzwert
BGW:
Biologischer Grenzwert
OECD:
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
PBT:
persistent, bioakkumulierbar, toxisch
PNEC:
Predicted No Effect Concentration
TWA:
Zeitlich gewichteter Mittelwert (time weighted average for an 8 hour shift)
vPvB:
sehr persistent, sehr bioakkumulierbar
VwVwS:
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe
In diesem Sicherheitsdatenblatt sind nach unserem Wissen keine weiteren dem gewerblichen Anwender wenig oder
unbekannten Abkürzungen verwendet worden.
Literaturangaben und Datenquellen
Informationen unseres Lieferanten, GESTIS Stoffdatenbank
Wortlaut der R-Sätze und Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 bis 15 Bezug genommen wird:
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und Nachträge:
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Gemäß Richtlinie 67/548/EWG und Nachträge:
R22: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
R36: Reizt die Augen.
R36/38: Reizt die Augen und die Haut.
R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen
haben.








