Safety data sheet
Version 002 Sicherheitsdatenblatt Seite 4 von 8
gemäß 1907/2006/EG (REACH), Artikel 31
KUPFER-ELEKTROLYT, ALKALISCH Überarbeitet am: 31.10.2013
Ersetzt Version 001 Druckdatum: 31.10.2013
Angaben zu den Lagerbedingungen
Behälter dicht verschlossen an einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Im verschlossenen Originalbehälter aufbewahren. Lagertemperatur unterhalb 30 °C. Beständige Materialien: Glas,
Kunststoffe.
Chemikalien- und lösemittelbeständiger Fußboden.
Lagerklasse TRGS 510:
12
Nicht brennbare Flüssigkeiten
7.3
Spezifische Endanwendungen
Branchen- und sektorspezifische Leitlinien
Keine Informationen vorhanden.
8.
Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutz-ausrüstung
8.1
Zu überwachende Parameter.
8.1.1
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) Deutschland
Stoffname: Kupfer und seine anorganischen Verbindungen
Art:
Grenzwert
Deutschland, BGW Langzeit
Keine Grenzwerte festgelegt.
Deutschland, TRGS 900
- AGW:
Keine Grenzwerte festgelegt.
MAK
Die Angaben sind wissenschaftliche Empfehlungen und kein geltendes
Recht.
0,1 mg/m³ gemessen als einatembarer Aerosolanteil
Spitzenbegrenzung II(2)
Schwangerschaftsgruppe C
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der
DFG (MAK-Kommission)
Begrenzung von Expositionsspitzen:
Stoffname:
Ethylendinitrilotetraessigsäure
Art:
Deutschland, BGW Langzeit:
Deutschland, TRGS 900
- AGW:
- MAK:
Dauer 15 min, Mittelwert; 4 mal pro Schicht; Abstand 1 h
Grenzwert
Keine Grenzwerte festgelegt.
Keine Grenzwerte festgelegt.
MAK-Liste IIb
Weitere Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Maßnahmen und die Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher
Schutzausrüstung.
Art und Verwendung (Gefährdungsbeurteilung) sind die Grundlage zur Wahl der Schutzmaßnahmen.
8.2.1
Geeignete technische Schutzmaßnahmen
Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen. Objektabsaugung. Am
Arbeitsplatz Waschgelegenheit vorsehen, Augendusche oder Augenwaschflasche bereitstellen und auffallend kenn-
zeichnen.
8.2.2
Individuelle Schutzmaßnahmen – persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist je nach Menge und Konzentration von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz festzule-
gen. Empfehlung: Chemikalienbeständige Arbeitsschutzkleidung.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen – siehe Abschnitt 7.1
Augen- / Gesichtsschutz
Dichtschließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Hautschutz
Mit Handschuhen arbeiten. Vorbeugender Hautschutz empfohlen.
Handschuhe
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das
Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
Nachfolgende Daten gelten für wässrige, gesättigte Lösungen von Kupfer(II)-sulfat.
Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden):








