Certifications 2

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Bearbeitungsdatum: 10.02.2015Druckdatum: 09.07.2015
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Lotpaste SC BLF03
de / DE
Produktidentifikatoren Stoffname
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Konzen-
tration
CAS-Nr.: 7440-50-8
EG-Nr.: 231-159-6
REACH-Nr.:
01-2119480154-42-0002
Kupfer
Flam. Sol. 1, Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 1
Gefahr H228-H410
0 – 3
Gew-%
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Angaben:
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen). Verunglückten aus der Gefahrenzone entfernen. Beschmutzte,
getränkte Kleidung ausziehen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat
einholen. Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.
Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen.
Bei Hautkontakt:
Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und
Seife.
Nach Augenkontakt:
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen.
Nach Verschlucken:
Mund ausspülen. Reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen (Verdünnungseffekt). Bei
Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
4.2. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten verfügbar
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Schaum Löschpulver Kohlendioxid (CO2)
Ungeeignete Löschmittel:
Wasser
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Das Produkt selbst brennt nicht.
Gefährliche Verbrennungsprodukte:
Bei Brand: Gase/Dämpfe, giftig Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid (CO2)
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen.
5.4. Zusätzliche Hinweise
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Personen in Sicherheit bringen.
Schutzausrüstung:
Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.