Certifications 2
Version: 9.0
Überarbeitet am: 12.08.2018
Ersetzt Version vom: 12.06.2018
TSE 399-C
SDS_DE
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14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender:
Dieses Produkt ist kein Gefahrgut gemäß den derzeit gültigen
nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften. Vor
Feuchtigkeit schützen. Getrennt von Nahrungsmitteln,
Genußmitteln, Säuren und Laugen halten Getrennt von
geruchsempfindlichen Gütern halten
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code:
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch:
EU-Verordnungen
Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen: keine
VERORDNUNG (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe: keine
Verordnung (EG) Nr. 649/2012über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien:
Chemische Bezeichnung
CAS-Nr.
Konzentration
Dibutylzinndilaurat
77-58-7
0,1 - 1,0%
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Anhang XIV Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe, in
der geänderten Fassung: keine
EU. REACH Kandidatenliste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders
besorgniserregenden Stoffe (SVHC):
Chemische Bezeichnung
CAS-Nr.
Konzentration
Dodecamethylcyclohexasiloxane
540-97-6
0 - <=0,2940%
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Anhang XVII Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens
und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse:
Chemische Bezeichnung
CAS-Nr.
Konzentration
Dibutylzinndilaurat
77-58-7
0,1 - 1,0%
Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder
Mutagene bei der Arbeit.: keine
Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und
des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden
Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz: keine
Richtlinie 96/82/EG (Seveso III) zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit
gefährlichen Stoffen: keine
VERORDNUNG (EG) Nr. 166/2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs-
und -verbringungsregisters, ANHANG II: Schadstoffe:
Chemische Bezeichnung
CAS-Nr.
Konzentration
Dibutylzinndilaurat
77-58-7
0,1 - 1,0%
Richtlinie 98/24/EU über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch chemische










