Certifications 2
Version: 9.0
Überarbeitet am: 12.08.2018
Ersetzt Version vom: 12.06.2018
TSE 399-C
SDS_DE
14/17
Dodecamethylcyclohexasiloxane
vPvB: Sehr
persistente und
sehr
bioakkumulierbare
Substanz.
Dodecamethylcyclohexasiloxan (D6) erfüllt die
aktuellen Kriterien von Anhang XIII der REACH-
Verordnung der EU für vPvB und wurde auf die
Kandidatenliste der besonders
besorgniserregenden Stoffe (SVHCs)
gesetzt.,Unserem Verständnis des Standes der
Wissenschaft nach verhält sich D6 jedoch nicht
vergleichbar zu den bekannten PBT/vPvB-
Stoffen. Laut der Interpretation der verfügbaren
Daten durch die Silikonindustrie weisen die aus
Feldversuchen stammenden wissenschaftlichen
Beweise im Wesentlichen nicht darauf hin, dass
D6 in aquatischen und terrestrischen
Nahrungsketten nicht biomagnifizierend wirkt.
D6 in der Luft zersetzt sich durch in der
Atmosphäre natürlich vorkommende Prozesse.
Es wird nicht erwartet, dass sich nicht auf
diesem Wege zersetzende D5-Rückstände in
der Luft von dort aus im Wasser, im Boden oder
in lebenden Organismen einlagern.
Dibutylzinndilaurat
Es liegen keine
Daten vor.
12.6 Andere Schädliche
Wirkungen:
Es liegen keine Daten vor.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Allgemeine Information:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert
werden. Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit
persönlichem Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Nicht in die Kanalisation, Wasserwege oder den Boden gelangen lassen.
Entsorgungsmethoden:
Kann verbrannt werden, soweit dies den örtlichen Bestimmungen
entspricht.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR
Kein Gefahrgut.
ADN
Kein Gefahrgut.
RID
Kein Gefahrgut.
IMDG
Kein Gefahrgut.
IATA
Kein Gefahrgut.










