Certifications 2

Version: 9.1
Überarbeitet am: 26.05.2020
Ersetzt Version vom: 12.08.2018
TSE 399-C
SDS_DE
15/18
IMDG
Kein Gefahrgut.
IATA
Kein Gefahrgut.
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender:
Dieses Produkt ist kein Gefahrgut gemäß den derzeit gültigen
nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften. Vor
Feuchtigkeit schützen. Getrennt von Nahrungsmitteln,
Genußmitteln, Säuren und Laugen halten Getrennt von
geruchsempfindlichen Gütern halten
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code:
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch:
EU-Verordnungen
Verordnung 1005/2009/EG über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Anhang I, Geregelte
Stoffe: keine
Verordnung 1005/2009/EG über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Anhang II, Neue
Stoffe: keine
Verordnung (EU) 2019/1021 zu persistenten organischen Schadstoffen (Neuauflage), in der
geänderten Fassung: keine
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien: keine
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien:
Chemische Bezeichnung
CAS-Nr.
Konzentration
Dibutylzinndilaurat
77-58-7
0,1 - 1,0%
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Anhang XIV Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe, in
der geänderten Fassung: keine
EU. REACH Kandidatenliste der für eine Zulassung in Frage kommenden besonders
besorgniserregenden Stoffe (SVHC):
Chemische Bezeichnung
CAS-Nr.
Konzentration
Dodecamethylcyclohexasiloxane
540-97-6
0 - <=0,2940%
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Anhang XVII Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens
und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse:
Die Verpackung muss sichtbar, gut leserlich und unzerstörbar folgendermaßen gekennzeichnet
sein:
Nur für den gewerblichen Verwender.