Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830
TSE399-C
Seite:8/18
Version:
1.1
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
05.11.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
03.03.2015
PNECs
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Typ
Details zum
Kompartiment
Wert
Methodendetails
3-
Aminopropyltriethoxysila
n
PNEC
Frischwasser
0,33 mg/l
3-
Aminopropyltriethoxysila
n
PNEC
Abwasserbehandlungsan
lage
13 mg/l
3-
Aminopropyltriethoxysila
n
PNEC
Boden
0,04 mg/kg
3-
Aminopropyltriethoxysila
n
PNEC
Sediment
0,26 mg/kg
3-
Aminopropyltriethoxysila
n
PNEC
Intermittent Releases
3,3 mg/l
3-
Aminopropyltriethoxysila
n
PNEC
Marin
0,033 mg/l
Dibutylzinndilaurat
PNEC
Frischwasser
0,463 µg/l
Dibutylzinndilaurat
PNEC
Abwasserbehandlungsan
lage
100 mg/l
Dibutylzinndilaurat
PNEC
Boden
0,0407 mg/kg
Dibutylzinndilaurat
PNEC
Meerwassersediment
0,005 mg/kg
Dibutylzinndilaurat
PNEC
Süßwassersediment
0,05 mg/kg
Dibutylzinndilaurat
PNEC
Intermittent Releases
4,63 µg/l
Dibutylzinndilaurat
PNEC
Marin
0,0463 µg/l
Dibutylzinndilaurat
PNEC
Oral
0,2 mg/kg
PNEC Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar
DNELs (Derived No-Effect Levels – abgeleitetes Null-Effekt-Niveau) und PNECs (Predicted No-Effect
Concentrations – Konzentration, bei der keine unerwünschten Nebenwirkungen auf die Umwelt
entstehen)
Anmerkung: REACH fordert, dass Hersteller und Importeure DNELs und PNECs für die Einwirkung auf den
Menschen durch Einatmen, Verschlucken und dermale Exposition und für Umweltbelastungen aufstellen und
melden. DNELs und PNECs werden vom Anmeldungspflichtigen ohne offizielles Beratungsverfahren
aufgestellt und sind nicht darauf ausgerichtet, direkt für das Setzen von Expositionsgrenzen für den Arbeitsplatz
oder die Allgemeinheit verwendet zu werden. Sie werden hauptsächlich als Eingabewerte in laufenden
quantitativen Risikobewertungsmodellen (wie dem ECETOC-TRA-Modell) verwendet. Aufgrund von
Unterschieden bei der Berechnungsmethodik wird das DNEL tendenziell immer geringer (manchmal
maßgeblich) als der entsprechende gesundheitsbasierte OEL für die jeweilige chemische Substanz sein. Auch
wenn DNELs (und PNECs) ein Anhaltspunkt für die Einrichtung von Risikominderungsmaßnahmen sind, sollte
weiterhin beachtet werden, dass diese Grenzen nicht über die gleiche regulative Gültigkeit wie die
regierungsseitig offiziell anerkannten OELs verfügen.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
:
Keine besonderen Lüftungsvorschriften. Gute übliche Raumlüftung
sollte zur Begrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber
Luftschadstoffen ausreichen. Wenn dieses Produkt Inhaltsstoffe mit
Expositionsgrenzwerten enthält, verwenden Sie Prozesskammern,
örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen, um die
Exposition der Arbeiter unterhalb empfohlener oder gesetzlich










