Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 2015/830
TSE399-C
Seite:14/18
Version:
1.1
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
05.11.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
03.03.2015
Vorschriften der Behörden eingehalten werden.
Gefährliche Abfälle
:
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien
für gefährlichen Abfall.
Verpackung
Entsorgungsmethoden
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder
minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet
werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht
gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
:
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder
ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können
Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und
das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
:
Dieses Produkt ist kein Gefahrgut gemäß den derzeit gültigen
nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften.
Vor Feuchtigkeit schützen.Getrennt von Nahrungsmitteln,
Genußmitteln, Säuren und Laugen haltenGetrennt von
geruchsempfindlichen Gütern halten
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Besonders besorgniserregende Stoffe
Karzinogen: Nicht gelistet
Mutagen: Nicht gelistet
Fortpflanzungsgefährdend: Nicht gelistet
PBT: Nicht gelistet
vPvB: Nicht gelistet
Sonstige EU-Bestimmungen
REACH Status
:
Die Substanz(en) in diesem Produkt wurde(n)
vorregistriert und/oder registriert oder unterliegen nicht der
Registrierung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH).
Aerosolpackungen
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII - Beschränkung
der Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe, Mischungen
und Erzeugnisse
:
Nicht anwendbar.
EU - Vorherige Zustimmung
:
Nicht gelistet










