Certifications 2

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
TSE 397 C
Seite:7/17
Version:
1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
27.03.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
00.00.0000
Arbeitshygiene
Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die
mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen,
Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Siehe
Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem
Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit
unverträglichen Stoffen (vergleiche Abschnitt 10 im SDB) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken
lagern. Unter Verschluss aufbewahren. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten.
Behälter, welche geöffnet wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern.
Nicht in unbeschrifteten Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten
Behälter verwenden.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
Nicht verfügbar
Spezifische Lösungen für den
Industriesektor
:
Nicht verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Expositionsgrenzwerte
Siliciumdioxid
TRGS900 MAK (2008-07-14) TWA 4 mg/m3
(Inhalierbarer Anteil)
Dibutylzinndilaurat
TRGS900 MAK (2000-02-01) TWA 0,05 mg/m3 1(I)
Empfohlene
Überwachungsverfahren
:
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält,
kann eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den
Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um
die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen
und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln.
DNEL/DMEL Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar
PNEC Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
:
Wenn bei der Arbeit Staub, Rauch, Gas, Dämpfe oder Nebel
entstehen, verwenden Sie Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen
oder andere technische Einrichtungen, um die Exposition der
Arbeiter unterhalb der empfohlenen oder gesetzlich
vorgeschriebenen Grenzen zu halten.
Persönliche Schutzmaßnahmen