Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
TSE 397 C
Seite:6/17
Version:
1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
27.03.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
00.00.0000
Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung
Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung
anlegen.
Einsatzkräfte
:
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt
wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu
beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine
Rettungskräfte sind".
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
:
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem
Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen
und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen,
wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde
(Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Kann
bei Freisetzung in großen Mengen umweltschädlich sein.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Kleine freigesetzte Menge
:
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen,
falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem
inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten
Abfallbehälter geben. Hinweis: Siehe Abschnitt 1 im SDB für
Ansprechpartner in Notfällen und Abschnitt 13 im SDB für Angaben
zur Entsorgung.
Grosse freigesetzte Menge
:
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind
nähern. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene
Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in eine
Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen.
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand,
Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach
den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter
geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen
entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können genauso
gefährlich sein, wie das freigesetzte Material. Hinweis: Siehe
Abschnitt 1 im SDB für Ansprechpartner in Notfällen und Abschnitt
13 im SDB für Angaben zur Entsorgung.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
:
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter
persönlicher Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (vergleiche Abschnitt 8 im
SDB). Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere
Anweisungen einholen. Einwirkung während der Schwangerschaft
vermeiden. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und
verstehen. Nicht einnehmen. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung
vermeiden. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Freisetzung
in die Umwelt vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung
verwenden. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen
Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material
gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere
Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein.
Ratschlag zur allgemeinen
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese










