Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
TSE 397 C
Seite:4/17
Version:
1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
27.03.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
00.00.0000
Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche
Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende
Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
:
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte
Kleidung und Schuhe ausziehen. Waschen Sie verunreinigte
Kleidung gründlich mit Wasser, bevor Sie sie ausziehen oder tragen
Sie Handschuhe dabei. Mindestens 10 Minuten lang ständig spülen.
Einen Arzt verständigen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
Verschlucken
:
Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die
frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen
erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person
bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein
Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch
medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief
halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Einen
Arzt verständigen. Niemals einer bewußtlosen Person etwas durch
den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage
bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen
halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte,
Gürtel oder Bund) lockern.
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Bei
Verdacht, dass immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter
eine geeignete Atmemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges
Atemschutzgerät tragen. Für die Erste Hilfe leistende Person kann es
gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
Waschen Sie verunreinigte Kleidung gründlich mit Wasser, bevor
Sie sie ausziehen oder tragen Sie Handschuhe dabei.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkontakt
:
Verursacht schwere Augenreizung.
Einatmen
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Hautkontakt
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verschlucken
:
Reizt den Mund, Hals und den Magen.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt
:
Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung
Tränenfluss
Rötung
Einatmen
:
Zu den Symptomen können gehören:
reduziertes Fötalgewicht
Zunahme
Skelettdeformationen
Hautkontakt
:
Zu den Symptomen können gehören:
reduziertes Fötalgewicht
Zunahme
Skelettdeformationen
Verschlucken
:
Zu den Symptomen können gehören:
reduziertes Fötalgewicht
Zunahme
Skelettdeformationen










