Seite:1/17 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 SICHERHEITSDATENBLATT NUR FÜR DEN INDUSTRIELLEN EINSATZ. TSE 397C ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname SDB-Nummer : : TSE 397C 000000061315 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Produkts : Silikon Elastomer 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:2/17 TSE 397 C Gesundheitsrisiken Umweltgefahren : : Nicht anwendbar. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze. 2.2 Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme : Signalwort Gefahrenhinweise : : Gefahr Verursacht schwere Augenreizung.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:4/17 TSE 397 C Hautkontakt : Verschlucken : Schutz der Ersthelfer : Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern. Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:5/17 TSE 397 C 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt : Besondere Behandlungen : Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder inhalieren größerer Mengen sofort Giftspezialisten kontaktieren. Keine besondere Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:6/17 TSE 397 C Einsatzkräfte : 6.2 Umweltschutzmaßnahmen : Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen. Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu beachten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:7/17 TSE 397 C Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen. Arbeitshygiene 7.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:8/17 TSE 397 C Hygienische Maßnahmen : Augen-/Gesichtsschutz : Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung waschen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:9/17 TSE 397 C Geruch Geruchsschwelle pH-Wert Schmelzpunkt/Gefrierpunkt Siedebeginn und Siedebereich Flammpunkt : : : : : : Schwacher Geruch. Nicht verfügbar Nicht verfügbar Nicht verfügbar Nicht verfügbar 198 °C Verdunstungsrate Obere/untere Entzündbarkeitsoder Explosionsgrenzen : : Nicht verfügbar Unterer Wert: Nicht anwendbar. Oberer Wert: Nicht anwendbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:10/17 TSE 397 C Name des Produkts / Resultat Spezies Inhaltsstoffs Siliciumdioxid 3-Aminopropyltriethoxysilan LD50 Oral Ratte LD50 Dermal Kaninchen Dibutylzinndilaurat LD50 Oral Ratte LC50 Einatmen Ratte LD50 Dermal Ratte Schlussfolgerung / : Nicht verfügbar Zusammenfassung Dosis Exposition 1.570 mg/kg 4.290 mg/kg - 2.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:13/17 TSE 397 C vB: Nicht verfügbar 12.6 Andere schädliche Wirkungen : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produkt Entsorgungsmethoden : Gefährliche Abfälle : Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder minimiert werden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:14/17 TSE 397 C Mutagen: Nicht gelistet Fortpflanzungsgefährdend: Nicht gelistet PBT: Nicht gelistet vPvB: Nicht gelistet Sonstige EU-Bestimmungen REACH Status : Die Substanz(en) in diesem Produkt wurde(n) vorregistriert und/oder registriert oder unterliegen nicht der Registrierung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH).
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:15/17 TSE 397 C Japanisches Inventar für bestehende und neue Chemikalien Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen. Australisches Chemikalieninventar (AICS) Nicht bestimmt. Kanadisches Inventar Nicht bestimmt. Inventar vorhandener chemischer Substanzen in China (IECSC) Alle Komponenten sind gelistet oder ausgenommen. Neuseeland Chemikalieninventar (NZIoC) Nicht bestimmt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:16/17 TSE 397 C H319 H341 H360FD (Fruchtbarkeit, Kind im Mutterleib) H370 (Thymusdrüse) H372 (Thymusdrüse) H400 H410 H412 Volltext der Einstufungen [CLP/GHS] : Acute Tox. 4, H302 Skin Corr./Irrit. 1B, H314 Skin Corr./Irrit. 1C, H314 Skin Corr./Irrit. 2, H315 Skin Sens. 1, H317 Eye Dam./Irrit. 1, H318 Eye Dam./Irrit. 2, H319 Muta. 2, H341 Repr.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:17/17 TSE 397 C Kategorie 3 Volltext der abgekürzten R-Sätze : R60- Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. R61- Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. Auch gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Auch irreversibler schaden möglich. R34- Verursacht Verätzungen. R41- Gefahr ernster Augenschäden.