Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
TSE 392 C
Seite:7/17
Version:
1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
03.03.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
00.00.0000
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Name des Produkts / Inhaltsstoffs
Expositionsgrenzwerte
Dibutylzinndilaurat
TRGS900 MAK (2000-02-01) TWA 0,05 mg/m3 1(I)
Empfohlene
Überwachungsverfahren
:
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält,
kann eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den
Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um
die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen
und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln.
DNEL/DMEL Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar
PNEC Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
:
Keine besonderen Lüftungsvorschriften. Gute übliche Raumlüftung
sollte zur Begrenzung der Exposition der Arbeiter gegenüber
Luftschadstoffen ausreichen. Wenn dieses Produkt Inhaltsstoffe mit
Expositionsgrenzwerten enthält, verwenden Sie Prozesskammern,
örtliche Abluftanlagen oder andere technische Einrichtungen, um die
Exposition der Arbeiter unterhalb empfohlener oder gesetzlich
vorgeschriebener Grenzwerte zu halten.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Hygienische Maßnahmen
:
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am
Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und
einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht.
Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung
wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung
waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
Augen-/Gesichtsschutz
:
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen
getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die
Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder
Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss
folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die
Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad:
Chemikalienresistente Schutzbrille.
Körperschutz
Handschutz
:
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer
chemikalienbeständige, undurchlässige und einer anerkannten Norm
entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der durch
den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des
Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre
Schutzeigenschaften noch gewährleisten. Es muss darauf
hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für
Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller
unterschiedlich sein kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen
bestehen, kann die Schutzzeit der Handschuhe nicht genau
abgeschätzt werden.
Körperschutz
:
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche










