Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
TSE 392 C
Seite:6/17
Version:
1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
03.03.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
00.00.0000
Grosse freigesetzte Menge
:
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Sich der Freisetzung mit dem Wind
nähern. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder geschlossene
Bereiche vermeiden. Ausgetretenes Material in eine
Abwasserbehandlungsanlage spülen oder folgendermaßen vorgehen.
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand,
Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach
den örtlichen Bestimmungen in einen dafür vorgesehenen Behälter
geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen
entsorgen. Verschmutzte Absorptionsmittel können genauso
gefährlich sein, wie das freigesetzte Material. Hinweis: Siehe
Abschnitt 1 im SDB für Ansprechpartner in Notfällen und Abschnitt
13 im SDB für Angaben zur Entsorgung.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
:
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter
persönlicher Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (vergleiche Abschnitt 8 im
SDB). Nicht einnehmen. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung
vermeiden. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden. Freisetzung
in die Umwelt vermeiden. Nur bei ausreichender Belüftung
verwenden. Im Originalbehälter oder einem zugelassenen
Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem kompatiblen Material
gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest geschlossen halten. Leere
Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein.
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese
Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die
mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen,
Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Siehe
Abschnitt 8 für weitere Angaben zu Hygienemaßnahmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem
Sonnenlicht schützen. Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren. Nicht zusammen mit
unverträglichen Stoffen (vergleiche Abschnitt 10 im SDB) und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken
lagern. Behälter bis zur Verwendung dicht verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet
wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten
Behältern aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
Nicht verfügbar
Spezifische Lösungen für den
Industriesektor
:
Nicht verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter










