Certifications 2

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
TSE 392 C
Seite:5/17
Version:
1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
03.03.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
00.00.0000
Gefahren, die von dem Stoff oder
der Mischung ausgehen
:
Bei Erwärmung oder Feuer tritt ein Druckanstieg auf, und der
Behälter kann platzen. Mit diesem Stoff kontaminiertes Löschwasser
muß eingedämmt werden und darf nicht in Gewässer, Kanalisation
oder Abfluß gelangen.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
:
Messungen bei Temperaturen oberhalb 150 °C in Gegenwart von
Luft (Sauerstoff) haben ergeben, daß durch oxidativen Abbau in
geringen Mengen Formaldehyd gebildet wird.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
:
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle
Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine
Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Dem Feuer
ausgesetzte Behälter mit Sprühwasser kühlen. Mit diesem Stoff
kontaminiertes Löschwasser muß eingedämmt werden und darf nicht
in Gewässer, Kanalisation oder Abfluß gelangen.
Besondere Schutzausrüstung bei
der Brandbekämpfung
:
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und
umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen,
die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für
Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt
einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Zusätzliche Informationen
:
Nicht verfügbar
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes
Personal
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem
Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht
berühren oder betreten. Einatmen von Dampf oder Nebel vermeiden.
Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei unzureichender Lüftung
Atemschutzgerät tragen. Geeignete persönliche Schutzausrüstung
anlegen.
Einsatzkräfte
:
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt
wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu
beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine
Rettungskräfte sind".
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
:
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem
Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen
und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen,
wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde
(Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Kann
bei Freisetzung in großen Mengen umweltschädlich sein.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Kleine freigesetzte Menge
:
Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Behälter aus dem
Austrittsbereich entfernen. Mit Wasser verdünnen und aufwischen,
falls wasserlöslich. Alternativ, oder falls wasserunlöslich, mit einem
inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten
Abfallbehälter geben. Hinweis: Siehe Abschnitt 1 im SDB für
Ansprechpartner in Notfällen und Abschnitt 13 im SDB für Angaben
zur Entsorgung.