Certifications 2

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
TSE 392 C
Seite:4/17
Version:
1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
03.03.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
00.00.0000
einen Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
Verschlucken
:
Den Mund mit Wasser ausspülen. Die betroffene Person an die
frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen
erleichtert. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person
bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein
Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch
medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief
halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche
Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen
anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewußtlosen
Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in
stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B.
Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die
Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-
Mund-Beatmung durchzuführen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkontakt
:
Verursacht schwere Augenreizung.
Einatmen
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Hautkontakt
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verschlucken
:
Reizt den Mund, Hals und den Magen.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt
:
Zu den Symptomen können gehören:
Schmerzen oder Reizung
Tränenfluss
Rötung
Einatmen
:
Keine spezifischen Daten.
Hautkontakt
:
Keine spezifischen Daten.
Verschlucken
:
Keine spezifischen Daten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt
:
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder inhalieren
größerer Mengen sofort Giftspezialisten kontaktieren.
Besondere Behandlungen
:
Keine besondere Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Löschpulver, CO2, alkoholresistenten Schaum oder Sprühwasser
verwenden.
Ungeeignete Löschmittel
:
Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren