Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
TSE 392 C
Seite:3/17
Version:
1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
03.03.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
00.00.0000
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Identifikatoren
Masse
n-%
Einstufung
Typ
67/548/EWG
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
1-Propanamine,3-(tri-
methoxysilyl)-,polymer with
1,1,1-trimethyl-N-
(trimethylsilyl) silanamine
EG:
CAS : 134759-
20-9
Verzeichnis:
>=1 -
<5
Xi; R38 R41
Skin Corr./Irrit. 2, H315
Eye Dam./Irrit. 1, H318
[1]
3-Aminopropyltriethoxysilan
EG:213-048-4
CAS : 919-30-2
Verzeichnis:612-
108-00-0
>=0,1 -
<1
C; R34
Xn; R22
Xi; R43
Acute Tox. 4, H302
Skin Corr./Irrit. 1B,
H314
Skin Sens. 1, H317
[1]
Dibutylzinndilaurat
RRN : 01-
2119496068-27-
XXXX
EG:201-039-8
CAS : 77-58-7
Verzeichnis:
>=0,25
- <0,5
C; R34
Xi; R43
N; R50/53
Repr.Cat.2; R60
R61
T; R48/25
R68
Skin Corr./Irrit. 1C,
H314
Skin Sens. 1, H317
Muta. 2, H341
Repr. 1B, H360FD
STOT SE 1, H370
STOT RE 1, H372
Aquatic Acute 1, H400
Aquatic Chronic 1, H410
[1][2]
Typ
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze.
Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem
Abschnitt angegeben werden müssten.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt
:
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die
oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen
und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig
spülen. Einen Arzt verständigen.
Einatmen
:
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht
vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines
Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche
Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe
leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-
Beatmung durchzuführen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die
gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend
sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort
ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende
Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt
:
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte
Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen










