Certifications 2

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
TSE 392 C
Seite:2/17
Version:
1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
03.03.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
00.00.0000
Umweltgefahren
:
Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig
schädliche Wirkungen haben.
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze.
2.2 Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme
:
Signalwort
:
Achtung
Gefahrenhinweise
:
Verursacht schwere Augenreizung.
Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Prävention
:
Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Reaktion
:
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Weiter ausspülen.
Lagerung
:
Nicht anwendbar.
Entsorgung
:
Inhalt und Behälter in Übereinstimmung mit allen lokalen,
regionalen, nationalen und internationalen Gesetzen entsorgen.
Gefährliche Inhaltsstoffe
:
1-Propanamine,3-(tri-methoxysilyl)-,polymer with 1,1,1-trimethyl-N-
(trimethylsilyl) silanamine
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
:
Enthält 3-Aminopropyltriethoxysilan, Enthält Dibutylzinndilaurat,
Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für
PBT gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
:
Nicht anwendbar.
Stoff erfüllt die Kriterien für
vPvB gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
:
Nicht anwendbar.
Andere Gefahren, die zu keiner
Einstufung führen
:
Keine bekannt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Stoff/Zubereitung
:
Gemisch