Certifications 2
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
TSE 392 C
Seite:13/17
Version:
1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
03.03.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
00.00.0000
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Besonders besorgniserregende Stoffe
Karzinogen: Nicht gelistet
Mutagen: Nicht gelistet
Fortpflanzungsgefährdend: Nicht gelistet
PBT: Nicht gelistet
vPvB: Nicht gelistet
Sonstige EU-Bestimmungen
REACH Status
:
Die Substanz(en) in diesem Produkt wurde(n)
vorregistriert und/oder registriert oder unterliegen nicht der
Registrierung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH).
Aerosolpackungen
:
Nicht anwendbar.
Anhang XVII - Beschränkung
der Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe, Mischungen
und Erzeugnisse
:
Nicht anwendbar.
EU - Vorherige Zustimmung
nach Inkenntnissetzung (PIC).
Liste von Chemikalien, die dem
PIC-Verfahren (Anhang I – Teil
1) unterliegen
:
Nicht gelistet
EU - Vorherige Zustimmung
nach Inkenntnissetzung (PIC).
Liste von Chemikalien, die dem
PIC-Verfahren (Anhang I – Teil
2) unterliegen
:
Nicht gelistet
EU - Vorherige Zustimmung
nach Inkenntnissetzung (PIC).
Liste von Chemikalien, die dem
PIC-Verfahren (Anhang I – Teil
3) unterliegen
:
Nicht gelistet
AOX
:
Nicht verfügbar
Name des
Produkts /
Inhaltsstoffs
Karzinogene
Wirkungen
Mutagene
Wirkungen
Auswirkungen
auf die
Entwicklung
Auswirkungen auf
die Fruchtbarkeit
Dibutylzinndilaurat
Muta. 2, Muta. 2,
H341
Repr.Cat.2; R60
R61
Repr.Cat.2; R60 R61
Seveso-II-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-II-Richtlinie kontrolliert.
Nationale Vorschriften
Störfallverordnung
:
Nicht anwendbar.










