Security Datasheet
SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Bacillol AF
R11072
13 / 15
DE
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
Biozid-Produkt
:
Registrierungsnummer: PT2: N-11854
Biozid-Produkt
:
Registrierungsnummer: PT4: N-11855
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbrin-
gens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe,
Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
:
Die Beschränkungsbedingungen für
folgende Einträge sollten berücksichtigt
werden:
Nummer in der Liste 3
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kommenden
besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
:
Nicht anwendbar
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (An-
hang XIV)
:
Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau
der Ozonschicht führen
:
Nicht anwendbar
Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische
Schadstoffe (Neufassung)
:
Nicht anwendbar
Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemi-
kalien
:
Nicht anwendbar
Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Beherrschung der
Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
P5c
ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEITEN
Wassergefährdungsklasse
:
WGK 1 schwach wassergefährdend
Einstufung nach AwSV, Anlage 1 (5.2)
TA Luft
:
Gesamtstaub:
Nicht anwendbar
Staubförmige anorganische Stoffe:
Nicht anwendbar
Dampf- oder gasförmige anorganische Stoffe:
Nicht anwendbar
Organische Stoffe:
Nicht anwendbar
Krebserzeugende Stoffe:
Nicht anwendbar
Erbgutverändernd:
Nicht anwendbar
Reproduktionstoxisch:
Nicht anwendbar
Flüchtige organische Verbin-
dungen
:
Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Ver-
meidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)
Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen (VOC): 74,73 %
Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:
REACH
:
Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich, wenn er wie
vorgegeben verwendet wird.










