Safety data sheet

Version 002 Sicherheitsdatenblatt Seite 6 von 8
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 (REACH)
KUPFER-ELEKTROLYT, SAUER Überarbeitet am: 15.07.2013
Ersetzt Version 001 Druckdatum: 15.07.2013
Allgemeine Bemerkungen:
Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
CMR-Wirkung: Nicht bekannt.
Keine weiteren Informationen verfügbar.
11.2
Weitere Hinweise
Keine weiteren Informationen vorhanden.
12.
Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Akute Toxizität (bezogen auf Kupfer(II)-sulfat):
Fischtoxizität:
96h LC50: 0,31 mg/l
48h EC50 (Krustentiere): 0,07 mg/l
48h LC50 (Krustentiere): 0,06 mg/l
Algentoxizität:
72h EC50: 0,07 mg/l
(Quelle: GESTIS)
Ergebnis: Hohe aquatische Toxizität
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Anorganisches Produkt. Durch biologische Reinigungsverfahren nicht aus dem Wasser eliminierbar.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Nicht bioakkumulierbar.
12.4
Mobilität im Boden
Keine Informationen verfügbar.
12.5
Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT- und vPvB-Eigenschaften: Nicht anwendbar.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Sonstige ökologische Hinweise:
Wassergefährdungsklasse: Siehe Abschnitt 15. Verhalten in Kläranlagen: Schwermetallmaskierung.
Wegen Schädlichkeit für Wasserorganismen nicht in Vorfluter, die Kanalisation, das Grundwasser, in Gewässer oder in
das Erdreich gelangen lassen.
Weitere quantitative Daten zur ökotoxischen Wirkung dieses Produkts liegen uns nicht vor.
13.
Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren der Abfallbehandlung
Bei Handhabung von Produkt oder Gebinde Abschnitt 7.1 beachten.
Produktreste müssen unter Beachtung der Sondermüllvorschriften einer Sondermüllentsorgung zugeführt werden. Es
gelten in jedem Fall die behördlichen Vorschriften.
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Europäischen Abfallkatalog beachten. Der Abfallerzeuger ist für
die richtige Verschlüsselung und Bezeichnung seiner Abfälle verantwortlich.
Behandlung verunreinigter Verpackungen
Dem Produkt entsprechend behandeln. Nicht kontaminierte und rückstandsfrei entleerte Verpackungen können einer
Wiederverwertung zugeführt werden. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
Siehe Abschnitt 8.2.2
Einschlägige EU- oder sonstige Bestimmungen
Abfallrichtlinie 2008/98/EG
14.
Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID und GGVSEB (grenzüberschreitend/Inland):
UN-Nummer: 3082
ADR/RID-GGVS/E Klasse: 9
Verpackungsgruppe: III
Kemler-Zahl: 90
Gefahrenzettel: 9
Zusatzetikett: Fisch und Baum
UN-Versandbezeichnung: UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF,
FLÜSSIG, N.A.G.
Technische Bezeichnung: (Kupfer(II)-sulfat)
Tunnelbeschränkungscode: (E)