Safety data sheet

Version 002 Sicherheitsdatenblatt Seite 4 von 8
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 (REACH)
KUPFER-ELEKTROLYT, SAUER Überarbeitet am: 15.07.2013
Ersetzt Version 001 Druckdatum: 15.07.2013
7.3
Spezifische Endanwendungen
Branchen- und sektorspezifische Leitlinien
Keine Informationen vorhanden.
8.
Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutz-ausrüstung
8.1
Zu überwachende Parameter.
8.1.1
Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte
Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) Deutschland
Stoffname: Kupfer und seine anorganischen Verbindungen
Art:
Grenzwert
Deutschland, BGW Langzeit
Keine Grenzwerte festgelegt.
Deutschland, TRGS 900
- AGW:
Keine Grenzwerte festgelegt.
MAK
Die Angaben sind wissenschaftliche Empfehlungen und kein geltendes
Recht.
0,1 mg/m³ gemessen als einatembarer Aerosolanteil
Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der
DFG (MAK-Kommission)
Begrenzung von Expositionsspitzen:
Stoffname: Schwefelsäure
Art:
Deutschland, BGW Langzeit:
Deutschland, TRGS 900
- AGW:
Begrenzung von Expositionsspitzen:
Überschreitungsfaktor:
Dauer 15 min, Mittelwert; 4 mal pro Schicht; Abstand 1 h
Grenzwert
Keine Grenzwerte festgelegt.
0,1 mg/m³ gemessen als einatembarer Aerosolanteil
1 (I)
Weitere Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Technische Maßnahmen und die Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren haben Vorrang vor dem Einsatz persönlicher
Schutzausrüstung.
8.2.1
Geeignete technische Schutzmaßnahmen
Für gute Belüftung des Arbeitsraumes und/oder Absaugeinrichtung am Arbeitsplatz sorgen. Objektabsaugung. Am
Arbeitsplatz Waschgelegenheit vorsehen, Augendusche oder Augenwaschflasche bereitstellen und auffallend kenn-
zeichnen.
8.2.2
Individuelle Schutzmaßnahmen persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzausrüstung ist je nach Menge und Konzentration von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz festzule-
gen. Empfehlung: Chemikalienbeständige Arbeitsschutzkleidung.
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen siehe Abschnitt 7.1
Augen- / Gesichtsschutz
Dichtschließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Hautschutz
Mit Handschuhen arbeiten. Vorbeugender Hautschutz empfohlen.
Handschuhe
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Aufgrund fehlender Tests kann keine Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt / die Zubereitung / das
Chemikaliengemisch abgegeben werden.
Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und der Degradation.
Nachfolgende Daten gelten für wässrige, gesättigte Lösungen von Kupfer(II)-sulfat.
Geeignet sind Handschuhe aus folgenden Materialien (Durchbruchzeit >= 8 Stunden):
Naturkautschuk/Naturlatex - NR (0,5 mm) (ungepuderte und allergenfreie Produkte verwenden)
Polychloropren - CR (0,5 mm)
Nitrilkautschuk/Nitrillatex - NBR (0,35 mm)
Butylkautschuk - Butyl (0,5 mm)
Fluorkautschuk - FKM (0,4 mm)
Polyvinylchlorid - PVC (0,5 mm)
Atemschutz
Bei dauerhaft sicherer Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte und sonstiger Grenzwerte, sowie der unter Abschnitt
1.2.1 vorgesehenen Verwendung, ist normal kein Atemschutz erforderlich.
Hitze- / Kälteschutz
Lagerung und natürliche Bedingungen für die Handhabung des Stoffes erfordern keinen Wärme- oder Kälteschutz.