Safety data sheet Article 23546051

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 (REACh-Verordnung)
Druckdatum: 02.07.2015 überarbeitet am: 02.07.2015
Handelsname: Feucht- und Flecken Blocker
(Fortsetzung von Seite 1)
41.0.9
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
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Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder
Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/
Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige
Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt
anrufen.
P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Behälter dicht verschlossen halten.
P501 -
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2.3 Sonstige Gefahren
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Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
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3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 65997-15-1
EINECS: 266-043-4
Portland-Zement (chromatarm)
Eye Dam. 1, H318; Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H335
25-50%
CAS: 90622-57-4
EINECS: 292-459-0
Alkane, C9 - C12 - Iso
Flam. Liq. 3, H226; Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic 4, H413
10-<25%
polyamine amides
Eye Irrit. 2, H319; STOT SE 3, H335
0,1-<1,5%
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zusätzl. Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt
16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen
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nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
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nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem
Wasser spülen.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
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nach Verschlucken:
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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