Safety Data Sheet Article 15105656

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 (REACh-Verordnung)
Druckdatum: 15.05.2013 überarbeitet am: 24.04.2013
Handelsname: Gartenholz-Öl
(Fortsetzung von Seite 2)
35.0.48
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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nach Hautkontakt:
Im Allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
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nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem
Wasser spülen.
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nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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4.2 Wichtigste akute und
verzögert auftretende
Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche
Soforthilfe oder
Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Sand, Löschpulver. Kein Wasser verwenden.
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Aus Sicherheitsgründen
ungeeignete Löschmittel:
Wasser.
Wasser im Vollstrahl.
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5.2 Besondere vom Stoff
oder Gemisch ausgehende
Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere
Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen,
Schutzausrüstungen und in
Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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6.2
Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige
Behörden benachrichtigen.
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6.3 Methoden und Material
für Rückhaltung und
Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder,
Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Nicht mit Wasser oder wäßrigen Reinigungsmitteln wegspülen.
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6.4 Verweis auf andere
Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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