Security Datasheet
Table Of Contents
- ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und des Unternehmens
- ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
- ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
- ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
- ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
- ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
- ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
- ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
- ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
- ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
- ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
- 14.1. UN-Nummer
- 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
- 14.3. Transportgefahrenklassen
- 14.4. Verpackungsgruppe
- 14.5. Umweltgefahren
- 14.6. Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender
- ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
- ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Seite: 6/20
BASF Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in der jeweils gültigen Fassung.
Datum / überarbeitet am: 14.10.2019 Version: 2.0
Datum vorherige Version: 19.06.2019 Vorherige Version: 1.0
Produkt: Ultrafuse 316L
(ID Nr. 961249/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 06.11.2019
Um die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen, z.B. Lüftung oder die Notwendigkeit von Atemschutz
zu überprüfen, kann eine messtechnische Überwachung des Arbeitsplatzes notwendig sein. Da dies
eine spezielle Fachkunde erfordert, sollten dafür nur akkreditierte Messstellen beauftragt werden.
Bezüglich geeigneter Verfahren zur Ermittlung inhalativer Exposition sind die europäischen Normen
EN 482, 689 und 14042 anzuwenden. Zusätzlich ist die TRGS 402 in Deutschland zu beachten.
7440-02-0: Nickel
AGW 0,006 mg/m3 (TRGS 900 (DE)), Alveolengängige Fraktion
Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 8
Wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und der Biologische Grenzwert (BGW)
eingehalten werden, ist kein Risiko einer Fruchtschädigung zu befürchten (s.
TRGS 900, Nummer 2.7).
AGW 0,030 mg/m3 (TRGS 900 (DE)), Einatembare Fraktion
Gemessen als: Nickel (Ni)
Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 8
Wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und der Biologische Grenzwert (BGW)
eingehalten werden, ist kein Risiko einer Fruchtschädigung zu befürchten (s.
TRGS 900, Nummer 2.7).
Einstufung der Kurzzeitexposition: (TRGS 900 (DE)), Alveolengängige Fraktion
Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe
Einstufung der Kurzzeitexposition: (TRGS 900 (DE)), Einatembare Fraktion
Gemessen als: Nickel (Ni)
Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe
7440-47-3: Chrom
TWA-Wert 2 mg/m3 (OEL (EU))
indikativ
AGW 2 mg/m3 (TRGS 900 (DE)), Einatembare Fraktion
Gemessen als: Chrom (Cr)
Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 1
Einstufung der Kurzzeitexposition: (TRGS 900 (DE)), Einatembare Fraktion
Gemessen als: Chrom (Cr)
Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder
atemwegssensibilisierende Stoffe
7440-48-4: Cobalt
Überschreitungsfaktor (TRGS 910)
Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 8
Faktor, um den der Schichtmittelwert maximal viermal pro Schicht während
eines Zeitraums von jeweils höchstens 15 min überschritten
Akzeptanzkonzentration (Risiko 4:10000): 0.5 µg/m³ (TRGS 910),
Alveolengängige Fraktion
Überschreitungsfaktor (TRGS 910), Alveolengängige Fraktion
Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 8
Faktor, um den der Schichtmittelwert maximal viermal pro Schicht während
eines Zeitraums von jeweils höchstens 15 min überschritten
Toleranzkonzentration (Risiko 4:1000): 5 µg/m³ (TRGS 910), Alveolengängige
Fraktion










