Security Datasheet

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BASF Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in der jeweils gültigen Fassung.
Datum / überarbeitet am: 14.10.2019 Version: 2.0
Datum vorherige Version: 19.06.2019 Vorherige Version: 1.0
Produkt: Ultrafuse 316L
(ID Nr. 961249/SDS_GEN_DE/DE)
Druckdatum 06.11.2019
Für kleine Mengen: Mechanisch aufnehmen.
Für große Mengen: Mechanisch aufnehmen. Produkt aufsaugen.
Wenn möglich, Rückgewinnung für Verarbeitung. Für angemessene Lüftung sorgen.
Staubentwicklung vermeiden.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Angaben zur Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen und zu
Hinweisen zur Entsorgung können den Abschnitten 8 und 13 entnommen werden.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Einatmen von Stäuben/Nebeln/Dämpfen vermeiden. Für angemessene Lüftung sorgen. Für
geeignete Absaugung bei der Trocknung und im Bereich des Schmelzeaustritts von
Verarbeitungsmaschinen sorgen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen
elektrostatische Aufladungen treffen. Staubbildung und Staubablagerung vermeiden.
Brand- und Explosionsschutz:
Das Produkt ist nicht brandfördernd, nicht selbstentzündlich, nicht explosionsgefährlich.
Staubbildung vermeiden. Staub in ausreichender Konzentration bildet eine explosionsfähige
Mischung in Luft. Staubbildung minimieren, offene Flammen und andere Zündquellen entfernen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von
Unverträglichkeiten
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Staubablagerung vermeiden.
Lagerklasse gemäß TRGS 510 (ursprünglich VCI, Deutschland): (11) Brennbare Feststoffe
Lagerstabilität:
Vor Feuchtigkeit schützen.
Das verpackte Produkt wird bei niedrigen Temperaturen oder durch Frost nicht geschädigt.
Vor Überschreiten der folgenden Temperatur schützen: 165 °C
Die Eigenschaften des Produktes können sich verändern, wenn der Stoff/das Produkt oberhalb der
angezeigten Temperatur über einen längeren Zeitraum gelagert wird.
7.3. Spezifische Endanwendungen
Bei den relevanten identifizierten Verwendungen gemäß Abschnitt 1 sind die in diesem Abschnitt 7
genannten Hinweise zu beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit Grenzwerten für die Exposition am Arbeitsplatz